Anwälte kritisieren Anlassgesetzgebung

Michael Auer
Michael Auer(c) (Michaela Bruckberger)
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Die im Bautenausschuss beschlossene Wohnrechtsnovelle 2009 stößt den Advokaten sauer auf. Auch die Wirtschaftskrise sei kein Argument für ein derartiges Handeln.

Der Wiener Anwälte-Präsident Michael Auer kritisiert die derzeitige Anlassgesetzgebung und die „seit Jahren geübte Praxis, Gesetzesnovellen im Bestandrecht über Initiativanträge zu regeln". Aktueller Anlass seiner Kritik ist die am 4. März im Bautenausschuss beschlossene Wohnrechtsnovelle 2009.

Diese legt unter anderem fest, dass die für die Mietzinsbegrenzung maßgeblichen Richtwerte nur noch jedes zweite Jahr zum 1. April erhöht werden. Dem entsprechend kommt es am 1.April 2009 nicht wie vorgesehen zu einer Mietzinserhöhung, die nächste Anpassung der Richtwerte tritt am 1. April 2010 ein. Nach Ansicht von Auer sollte es für derartige Änderungen eine Gesetzesbegutachtung geben, im Zuge derer alle Konsequenzen eines Gesetzes betrachtet werden.

Die kritische Situation, in der sich die Wirtschaft derzeit befindet, dürfe, so Auer, nicht in volatile Gesetzgebungsakte münden, betonen die Anwälte. „Wir fordern eine Gesetzesbegutachtung für Gesetzesnovellen. Anlassgesetzgebung wie sie im Fall der Wohnrechtsnovelle geübt wurde, sieht die Rechtsanwaltskammer Wien äußerst kritisch", meint Auer.

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