„Preise wie in Ungarn“: Werbung legal

Zahnärztekammer klagte Zahntechniker vergeblich.

Wien. „Zahnersatzpreise wie in Ungarn. Wir machen auch Zähne für den kleineren Geldbeutel, ohne dass Sie dabei auf Qualität verzichten müssen. Sparen Sie sehr viel Geld bei Ihrem Zahnersatz. Rufen Sie uns gleich an.“ Inserate mit diesem Wortlaut erschienen mehrfach in einer Vorarlberger Gratiszeitung. Grund genug für die Zahnärztekammer, die Justiz einzuschalten. Schließlich gelten für Zahnärzte restriktive Werberegeln.

So dürfen sie nur einmal im Quartal eine Anzeige publizieren. Jedoch: Die Anzeigen wurden nicht von einem Zahnarzt, sondern von einem (deutschen) Zahntechniker geschaltet. Trotzdem seien sie illegal, meinte die Kammer. Denn um passenden Zahnersatz zu erhalten, müsse man auch einen Zahnarzt aufsuchen. Und der Zahntechniker, der inseriert, mache Werbung für Zahnärzte, weil er bestimmte von ihnen auf Anfrage empfehle.

Alle Instanzen entschieden aber für den vom Dornbirner Anwalt Clemens Pichler vertretenen Zahntechniker: Eine Werbung für Zahnärzte sei dem Inserat „nicht einmal ansatzweise zu entnehmen“, so der Oberste Gerichtshof (4 Ob 159/14g). Der Sicherungsantrag der Kammer wurde abgewiesen. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.11.2014)

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