Der Ministerrat hat am Dienstag drei ausgewiesene Fachleute für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nominiert.
Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Peter Lewisch und Katharina Pabel: So lautet ein Dreiervorschlag zur Besetzung einer frei werdenden Stelle am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, den die Regierung gestern beschlossen hat. Die Stelle wird am 31. Oktober 2015 frei, weil da die Amtszeit der jetzigen österreichischen Richterin Elisabeth Steiner endet. Aus dem in ÖVP-Kreisen ventilierten Wechsel von Ex-ÖVP-Obmann und -Vizekanzler Michael Spindelegger wird nun doch endgültig nichts – wohl auch deshalb, weil der sich „Presse“-Recherchen zufolge gar nicht beworben hat.
Drei im Verfassungsrecht Habilitierte
Die drei ohne Reihung Nominierten sind ausgewiesene Fachleute des Verfassungsrechts. Kucsko-Stadlmayer ist Professorin in Wien und Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofs; 2012 wäre sie beinahe zum Mitglied aufgerückt, hätte die SPÖ ihr damals nicht im letzten Moment Ingrid Siess-Scherz vorgezogen. Lewisch ist Rechtsanwalt, Professor in Wien und sowohl im Strafrecht als auch im Verfassungsrecht habilitiert. Pabel ist Professorin in Linz und hat zusammen mit VfGH-Mitglied Christoph Grabenwarter ein Handbuch über die Europäische Menschenrechtskonvention verfasst.
Grüne vermissen Transparenz
Die Regierung folgt mit ihrem Beschluss einer einstimmigen Vorlage von Spitzenbeamten aus Kanzleramt, Außenamt und – nachträglich hinzugezogen – Wirtschaftsministerium, die ein Hearing durchgeführt haben. Die Vorschlag der Regierung geht an die Parlamentarische Versammlung des Europarats, die dann im Juni 2015 eine Wahl abhält. Die Grünen kritisieren, dass die Nominierung in Österreich nicht transparent genug abläuft. In einem „Entschließungsantrag betreffend demokratische, transparente und nicht diskriminierende Erstellung des Dreiervorschlags für ein EGMR-Mitglied“ fordern sie, eine Einbindung des österreichischen Parlaments vorzuschreiben.