Steuerrecht: Managerregel illegal?

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
  • Drucken

Firmen rügten beim Verfassungsgerichtshof das Abzugsverbot für teure Gehälter, Regierung sieht legitimes Ziel.

Wien. „Wenn bitte auch Sie Platz nehmen würden und ins Mikrofon sprechen!“ Immer wieder musste Vizepräsidentin Brigitte Bierlein bei der Verhandlung am Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Streitparteien bitten, doch nicht während des Sprechens aufzustehen (und somit zu weit weg vom Mikrofon zu sein). Bierlein oblag am Donnerstag die Verhandlungsführung, weil VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Verfahren nicht teilnahm. Eines der beschwerdeführenden Unternehmen wurde von einer Kanzlei vertreten, in der Holzingers Tochter (gerade in Mutterschutz) aktiv war. Holzinger wollte den Anschein einer Befangenheit vermeiden.


In der Sache ging es um die neue Regelung, der zufolge Gehälter nur mehr bis 500.000 Euro jährlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Verdient jemand mehr, kann das Unternehmen die darüber hinausgehende Summe nicht mehr steuerlich absetzen. Mehrere Firmen klagten dagegen, auch das Bundesfinanzgericht hegt Bedenken. Strittig ist etwa, ob der Vertrauensschutz und das Eigentumsrecht missachtet wurden.

Wilhelm Bergthaler, Anwalt des Feuerwehrfahrzeug-Herstellers Rosenbauer, erklärte, dass man mit den Vorständen schon vor Inkrafttreten des Gesetzes Verträge auf mehrere Jahre abgeschlossen habe. Nun sei man unerwartet von dem neuen Gesetz getroffen worden. Alix Frank-Thomasser, Anwältin von Ottakringer, verwies zudem darauf, dass man im grenzüberschreitenden Wettbewerb stehe und daher hochqualifizierte Manager engagieren müsse.

Die Regierung, unter anderem vertreten durch Gunter Mayr, Sektionschef im Finanzministerium, verteidigte die Regelung: Die Politik wolle verhindern, dass die Einkommensschere weiter auseinander gehe. Das sei ein legitimes Ziel. Zudem habe man ja auch nicht Spitzengehälter an sich verboten, sondern nur die volle steuerliche Absetzbarkeit. Ein Urteil wird in den nächsten Wochen erwartet.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.11.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.