Schadenersatz: Klage gegen Alijew scheitert

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Verhalten des Abwesenheitskurators schadete nicht.

Wien. 315.000Euro fordern sieben Personen vom früheren kasachischen Botschafter in Österreich, Rakhat Shoraz (besser bekannt unter seinem früheren Namen Alijew). Die Kläger wollen Schadenersatz, weil Shoraz in Kasachstan ihre Ehemänner bzw. Väter entführt und verschleppt haben soll. Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies nun aber die Zivilklage ab. Dies hat formale Gründe, die aber so weit reichen, das zwischendurch der EU-Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet werden musste.

Shoraz sitzt seit Juni 2014 in Wien wegen Mordverdachts in U-Haft. Als die Zivilklage eingebracht wurde, verfügte Shoraz aber über keinen Wohnsitz in Österreich. Er war in Malta, genauer Aufenthalt unbekannt. Das sprach dagegen, dass die Causa hierzulande verhandelt werden durfte. Doch ein für Shoraz 2010 bestellter Abwesenheitskurator ließ sich auf das Verfahren ein. Und laut einer EU-Norm (Artikel 24 EuGVVO) wird ein Gericht auch dann zuständig, wenn sich der Beklagte auf das Verfahren einlässt.

Aber gilt das auch, wenn ein Abwesenheitskurator, der gar keinen Kontakt zum Beklagten hat, sich auf das Verfahren einlässt? Nein, sagte der EuGH, der vom OGH um Auslegung der europarechtlichen Norm gefragt wurde. In weiterer Folge entschied nun der OGH (9 Ob 70/14f), die Klage abzuweisen. Dass Shoraz in Wien in U-Haft sitzt, spielt keine Rolle, weil der Zeitpunkt der Klagseinbringung relevant ist.

Neue Chance für Klage?

Hätte eine neue Zivilklage gegen Shoraz nun Chancen, in Österreich zugelassen zu werden? Das hinge laut Experten davon ab, ob eine U-Haft als ausreichend qualifiziert wird, um einen gewöhnlichen Aufenthalt im Land zu begründen. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.12.2014)

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