Zurück aus der Zukunft: Urteil wird berichtigt

(c) Michaela Bruckberger
  • Drucken

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat schon im Oktober vom Dezember geschrieben.

Wien. Am Dienstag ist der 16. Dezember. Unlängst gab es aber schon ein Urteil des Höchstgerichts von diesem Tag: Ein Beschluss vom 28. Oktober war bereits mit dem 16. Dezember 2014 datiert worden.

Das Missgeschick beruhe auf einer „fehlerhaften Übertragung der Urschrift“, erklärte der Oberste Gerichtshof (OGH). Und berichtigte den kleinen Fehler im November (14 Os 108/14k). Im Verfahren ging es um einen Einbruchsdiebstahl. Dem Angeklagten dürfte das Urteilsdatum aber relativ egal sein. Seine Nichtigkeitsbeschwerde blieb so oder so erfolglos.

Im Zuge von Gerichtsentscheidungen kann es immer wieder zu Richtigstellungen kommen. So berichtigte der Oberste Gerichtshof etwa kürzlich in einer anderen Entscheidung, dass auf dem Deckblatt die Wortfolge „Im Namen der Republik“ zu entfallen hat (6 Ob 137/13k).

Die wohl originellste Richtigstellung musste freilich einst ein Gericht in Regensburg (Bayern) vornehmen. Es hielt fest, dass eine Person doch nicht, wie gerichtlich vermerkt, „bei den Sieben Zwergen“, sondern „bei den Siemenswerken“ beschäftigt war. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.12.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.