Wer Altkleider spendet, handelt aus Eigennutzen

(c) Clemens Fabry
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Höchstgericht entschied, dass der Inhalt von Altkleider-Containern als Abfall zu qualifizieren ist.

Wien. Weihnachten ist die Zeit des Spendens. Wer aber Altkleider in einen Container gibt, verfolgt primär eigennützige Motive. Er möchte die Sachen loswerden, wie das Höchstgericht festhält. Die Folge: Altkleider sind als Abfall zu qualifizieren, weshalb beim Aufstellen der Container Zahlungen an Gemeinden und das Einholen von Berechtigungen nötig werden können.

Ausjudiziert wurde der Fall von der NGO Humana. Sie erklärte, dass die Motivation der Leute zur Kleiderspende darin liegt, dass die Sachen weiterverwendet werden, und erwirkte in Kärnten einen Feststellungsbescheid. Darin stand aber, dass Gebrauchtkleidung als Abfall qualifiziert werden müsse. Entscheidend für diese Definition sei rechtlich die Frage, ob der Besitzer sich seiner Sache „entledigen“ will. „Nach allgemeiner Lebenserfahrung“, so beschied der Landeshauptmann von Kärnten in seiner Entscheidung, werde die Kleidung weggegeben, weil sie nicht mehr gebraucht werde. „Dass man dabei noch das Gefühl habe, etwas Gutes zu tun, könne als positiver Nebeneffekt betrachtet werden, stelle aber nicht den ausschlaggebenden Grund für die Spende dar.“

Der Verwaltungsgerichtshof (Ro 2014/07/0032) bestätigte den Bescheid, er verwies auch darauf, dass das Schicksal der Kleidungsstücke beim Einwerfen unbestimmt sei. Es folge ein Sortierprozess, der entscheidet, ob die Kleidung für den Verkauf in einem Humana-Modegeschäft geeignet ist oder ob sie als textiler Restmüll endet.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.12.2014)

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