Kreuz am Hals kein Grund, Kind zurückzuholen

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Türkischen Eltern wurden verwahrloste Kinder abgenommen. Als das Paar sah, dass die Tochter nun ein Kreuz aus einem Kaugummiautomaten trug, eskalierte die Situation. Das Kind bleibt bei der Pflegemutter, sagt das Gericht.

Wien. „Zwangschristianisierung“ und „Entfremdung vom Türkentum“: Das sind Argumente, mit denen in Wien lebende Türken ihre Tochter vor Gericht zurückforderten. Sie war den Eltern wegen Verwahrlosung abgenommen und einer Pflegefamilie übergeben worden. Nach einem Treffen zwischen Kindern und Eltern war die Situation wegen eines Kreuzes am Hals der Tochter eskaliert.

Ins Rollen gebracht hatte die Sache ein Rauchfangkehrer im Jahr 2010. Er verfügte ein Heizverbot über die Wohnung der Familie, weil diese in einem schlimmen Zustand war. Es folgte ein amtlicher Kontrollbesuch: Müllberge, verschimmelte Essensreste und schmutzige Windeln wurden vorgefunden. Bei der jüngsten Tochter wurde eine Windeldermatitits festgestellt, sie wies zudem extreme Schäden an den Zähnen auf. Nach dem Einschreiten brachten die Eltern allerdings die Wohnung wieder in Ordnung, ein Räumungsbegehren wurde abgewiesen.

Das türkische Paar hat fünf Kinder. Zunächst wurden alle fremduntergebracht, die beiden jüngsten Kinder (ein damals nur ein paar Monate alter Sohn und eine kleine Tochter) wurden dauerhaft Pflegeeltern überantwortet. Für die älteren Töchter hielt das Gericht später fest, dass die Eltern bei ihnen gerade noch erziehungsfähig sind. Auch wenn es zu Hause Probleme gab. Laut Gerichtsgutachterin kommt es gelegentlich zu Gewalt des Mannes gegen die Frau. Anzeigen gegen den Mann (weil er sich der Freundin einer Tochter sexuell genähert haben soll sowie wegen Gewalt in der Familie) endeten aber ohne Verurteilung (einmal Freispruch, einmal Zurücklegung der Anzeige).

Angst vor den leiblichen Eltern

Der kleine Sohn wurde behördlich einem Ehepaar anvertraut, die kleine Tochter einer AHS-Lehrerin. Bei einem Besuchstermin der Eltern mit der inzwischen vierjährigen Tochter kam es 2012 zum Eklat. Die Tochter trug eine Kette mit Kreuz um den Hals, das aus einem Kaugummiautomaten stammte und das sie tragen wollte. Ihre Pflegemutter ist Christin, „aber auf eine lockere Art und Weise“, wie das Gericht feststellte. Sie akzeptiere die islamische Religion des Pflegekindes. Die leiblichen Eltern reagierten jedoch wegen des Kreuzes schockiert. Geschrei und Beschimpfungen waren die Folge, die Eltern zerrten an Kind und Pflegemutter. Schließlich riefen sich die Eltern etwas auf Türkisch zu, der Vater riss das Kind gewaltsam an sich und lief mit ihm davon. Der Mann wurde von Passanten aufgehalten. Der Vorfall war für die Tochter, die bereits seit eineinhalb Jahren bei der Pflegemutter wohnte, ein Schock. Sie habe nun nicht nur Angst vor dem Vater, sondern auch vor der Mutter, konstatierte das Gericht.

Die Eltern hingegen kritisierten die im Verfahren tätige Kinderpsychologin. Sie negiere, dass es zur „absoluten Entfremdung“ der Kinder komme, weil diese ihre Muttersprache nicht erlernt hätten und die islamische Religion sowie die türkische Kultur nicht leben würden. So etwas könne „eine schwere Persönlichkeitsstörung bewirken“.

Das Bezirksgericht Wien Leopoldstadt entzog den leiblichen Eltern aber die Obsorge für die beiden kleinen Kinder und übertrug dieses Recht auf das Jugendamt. Der Antrag der Eltern auf Rückführung der Kinder wurde ebenso abgewiesen wie die Forderung, das Sorgerecht auf einen der drei namhaft gemachten türkischen Onkel oder die Großeltern zu übertragen. Bei diesen handle es sich um für die Kinder fremde Personen, die sie aus ihrem „stabilen und guten Betreuungsumfeld“ bei den Pflegeeltern herausreißen würden. Die leiblichen Eltern erhielten für die beiden Kinder ein Kontaktrecht, das auf eine Besuchsstunde alle vier Wochen – im Beisein eines Sozialarbeiters – beschränkt wurde. Kontakt zur Tochter gebe es nach der Kreuzaffäre zudem nur, wenn die Eltern eine therapeutische Vorbereitung absolvieren. Das Jugendamt hatte gefordert, den Kontakt zwischen Eltern und der (heute siebenjährigen) Tochter bis auf Weiteres ganz auszusetzen.

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen bestätigte das Urteil. Wenn minderjährige Türken zu ihrem Schutz an die von der Jugendwohlfahrt ausgewählten Pflegeeltern kommen, sei dies „weder eine ,Zwangschristianisierung‘ noch eine ,Entwurzelung‘ oder eine ,Identitätsauslöschung‘“.

„Keine Feindseligkeit“ zu sehen

Vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) machten die Eltern geltend, dass der Identitätsverlust der Kinder ohne Kontakt zur islamischen Religion der UN-Kinderrechtskonvention widerspreche. Der OGH (3 Ob 179/14s) aber wies in seiner aktuellen Entscheidung den Revisionsrekurs der Eltern zurück. Es sei keine „Feindseligkeit der Vorinstanzen und der Sachverständigen gegenüber den kulturellen Besonderheiten der Eltern erkennbar“. Und „Argumente wie ,Zwangschristianisierung‘ und ,Entfremdung vom Türkentum‘ könnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kinder den Eltern abgenommen werden mussten, weil sie die Kinder verwahrlosen ließen“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.12.2014)

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