Schwerer Sturz in leichtem Gelände

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OGH verneint Haftung des Veranstalters eines Renntrainings.

Wien. Wer ein Skirennen oder ein Renntraining veranstaltet, muss zwar für die Sicherheit der Teilnehmer sorgen. Er kann und braucht aber nicht verhindern, dass einem Fahrer trotz seines Könnens ein Missgeschick passiert und er an einer zunächst als harmlos erscheinenden Stelle stürzt und sich verletzt. Aus diesem Grund hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass ein Skiverband nicht für den schweren Sturz eines Schülers im Tiroler Ötztal haftet (8 Ob 95/14z).

Der junge Mann besuchte ein Skigymnasium und gehörte als 18-Jähriger zum Jugendkader des Verbands. Bei einem Training verkantete er an einer flachen Stelle so unglücklich, dass er die Kontrolle über die Ski verlor und gegen einen Pistenbegrenzungspfosten krachte. Dabei verletzte er sich am Knie schwer.

Während der Pistenerhalter schon deshalb nicht haftet, da er die Piste bloß dem Verband zum Training überlassen hat und daher die Strecke nicht sichern musste, ist auch diesem kein Sorgfaltsverstoß vorzuwerfen: Im Unfallbereich war die Piste ungefährlich und der Kurs leicht zu fahren; objektiv betrachtet war mit einer solchen Kollision nicht zu rechnen. Vielmehr wäre zu erwarten gewesen, dass der Läufer dank seines Fahrvermögens rechtzeitig anhalten oder ausweichen kann. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.01.2015)

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