"Kürbiskernöl am strengsten geschützt"

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Steirische Herkunftsangabe sagt mehr aus als üblich.

Wien. Die Warnung des Europarechtsexperten Stefan Brocza im Rechtspanorama, wonach steirisches Kürbiskernöl im Licht des geplanten Freihandelsabkommens EU/USA künftig auch aus Virginia kommen könnte, hat die steirischen Kernölproduzenten auf den Plan gerufen. Wie Andreas Cretnik, Geschäftsführer der Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl g.g.A. im Gespräch mit der „Presse“ betonte, ist das dunkle Öl das „am strengsten geschützte g.g.A.-Produkt“.

Die Abkürzung steht für „geografisch geschützte Angabe“. Bei dieser genügt es im Allgemeinen, wenn das Produkt in der betreffenden Region entweder angebaut oder verarbeitet oder endgefertigt wird. Alle drei Kriterien garantieren nur eine „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.). Die steirischen Produzenten haben aber in ihre g.g.A.-Spezifikation Anbau, Pressung und Endfertigung in der Region aufgenommen.

Damit kann steirisches Kernöl doch nicht so leicht aus den USA kommen. Es muss aber auch nicht voll steirisch sein: Laut Spezifikation sind z.B. eine Pressung im südlichen Burgenland zulässig und ein Anbau in Teilen Niederösterreichs. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.01.2015)

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