Samenspende momentan ohne großen Nachweis möglich

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Weil das neue Gesetz noch nicht fixiert wurde, das alte aber teilweise nicht mehr gilt, gibt es jetzt kaum Hürden bei der Samenspende.

Wien. Am Mittwoch steht das Fortpflanzungsmedizingesetz auf der Tagesordnung des Nationalrats. Gelten soll die Novelle ab April. Weil aber nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) bereits mit Jahreswechsel mehrere Gesetzesstellen außer Kraft traten, herrscht zwischenzeitig das liberalste Gesetz, das Österreich in dem Bereich je hatte.

Die Politik ließ sich nämlich länger Zeit, als es die im Jänner 2014 vom VfGH gewährte Übergangsfrist vorsah. Damals hatte ein lesbisches Paar erfolgreich für die Samenspende geklagt. Die Richter hoben mehrere Gesetzesstellen auf, damit dem Urteil auch Genüge getan wird, falls die Politik nicht handelt.

So war bis Ende 2014 eine Samenspende nur erlaubt, wenn „alle anderen möglichen und zumutbaren Behandlungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch Geschlechtsverkehr“ erfolglos blieben. Oder, wenn der Geschlechtsverkehr wegen der Gefahr der Übertragung einer schweren Infektionskrankheit auf Dauer nicht zumutbar ist. All diese Nachweise entfallen nun.

Auch bei der In-Vitro-Fertilisation (Vereinigung von Ei- und Samenzellen im Labor) fielen die strikten Regeln weg. So war diese bisher grundsätzlich nur mit dem Samen des Ehegatten oder Lebensgefährten erlaubt. Eine Ausnahme gab es nur, wenn der Mann nicht fortpflanzungsfähig war. Der Nachweis entfällt nun vorläufig.

Samenspende für Lesben bereits legal

Auch die Samenspende für Lesben ist nun bereits zulässig, ohne dass der Gesetzgeber sie explizit beschlossen hat. Eine zentrale Regel blieb aber für alle aufrecht: Man muss in einer Lebensgemeinschaft (oder Ehe) leben, damit man die künstliche Fortpflanzung gewährt bekommt.

Das neue Gesetz darf und wird auch laut dem Entwurf die Samenspende wieder an strengere Voraussetzungen knüpfen. Die Samenspende für Lesben muss aber nach dem VfGH-Urteil erlaubt bleiben. Zudem soll unabhängig vom VfGH-Urteil auch die Eizellspende und in besonderen Fällen auch die Untersuchung des Embryos vor der Einpflanzung dauerhaft legal werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.01.2015)

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