Richterin spionierte Rivalen aus

Kampf um Vorsteherposten am BG endet mit Strafurteil.

Weil sie ohne dienstliche Gründe das Abfragesystem der Justiz bemühte, landete eine Richterin eines Bezirksgerichts in Niederösterreich selbst vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun den Schuldspruch wegen Amtsmissbrauchs. Vorangegangen war ein Ringen um den Vorsteherposten des Bezirksgerichts (BG). Die Frau hatte von ihrem Lebensgefährten gehört, dass der andere Richter (der den Posten bekam) in einen Zivilprozess verwickelt war. Bei diesem – der Lebensgefährte der Frau war zufällig im Zuseherraum – wurde erörtert, ob Herr Rat beim Autoverkauf einen zu geringen Kaufpreis im Vertrag angeführt haben könnte, um bei der NoVA zu sparen.

Die Richterin ließ nun zunächst über einen Mitarbeiter das Aktenzeichen des Zivilprozesses in Erfahrung bringen. Dann rief sie das elektronische Abfragesystem der Justiz auf und druckte einige Seiten über ihren Rivalen aus. Die gewonnenen Infos sollten ihr später bei einer Eingabe an die Gleichbehandlungsanwaltschaft dienen.
Wegen der illegalen Abfrage wurde die Richterin aber vom Landesgericht Korneuburg (ihr Lebensgefährte fungierte dort als ihr Anwalt) zu sieben Monaten bedingt verurteilt.

Verteidiger durfte aussagen

Die Frau, die auf Freispruch plädierte, zog vor den OGH. Sie wandte auch ein, dass ihr Verteidiger als Zeuge vernommen worden sei und so am Verteidigerrecht gehindert wurde. Das sei kein Nichtigkeitsgrund, so der OGH (17 Os 40/14g). Der Verteidiger habe keine Beeinträchtigung seiner Rechte in der Hauptverhandlung thematisiert, im Gegenteil: Er habe selbst seine Vernehmung beantragt.
Der Schuldspruch gegen die Richterin ist rechtskräftig. (aich)

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