Burgstaller sorgt für Rechtsschutz bei Überwachung

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Emeritierter Strafrechtler als Rechtsschutz-Beauftragter des Innenressorts. Er folgt Theodor Thanner nach, der mit Blick auf seinen Hauptberuf als Leiter der Bundes-Wettbewerbs-Behörde auf die Funktion verzichtet hat

WIEN (kom). Geheim ist der Gegenstand seiner Arbeit, und von der Öffentlichkeit bisher unbemerkt hat er sie übernommen: Manfred Burgstaller (69), emeritierter Professor für Strafrecht an der Uni Wien, ist seit 1.März Rechtsschutzbeauftragter des Innenministeriums. Er folgt Theodor Thanner nach, der mit Blick auf seinen Hauptberuf als Leiter der Bundeswettbewerbsbehörde auf die Funktion verzichtet hat. Burgstaller ist nach einem aufwendigen Verfahren – Vorschlag der Innenministerin, Anhörung von VfGH- und VwGH-Präsident sowie der drei Nationalratspräsidenten, Ministerrat, Bundespräsident – für fünf Jahre bestellt.

Burgstallers Aufgabe ist es, bei verdeckten Ermittlungen zur Verhinderung von Straftaten stellvertretend für die – naturgemäß ahnungslosen – Betroffenen über die Einhaltung der Regeln zu wachen. Mit abgestufter Intensität: Während er von Maßnahmen wie Handy-Ortungen oder Nachforschungen über Internet-Nutzer lediglich im Nachhinein informiert wird, kann er bei der Videoüberwachung öffentlicher Orte (z. B. Schwedenplatz) ein Veto einlegen. Die „erweiterte Gefahrenforschung“ darf überhaupt nur mit ausdrücklicher Ermächtigung des Rechtsschutzbeauftragten durchgeführt werden: die Überwachung von Gruppierungen, von denen weltanschaulich oder religiös motivierte Gewalt oder andere Formen der Kriminalität auszugehen drohen, die eine „schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ bedeuten. Zwei Anfragen dazu hatte Burgstaller in seiner noch kurzen Amtszeit schon, „und in beiden Fällen bin ich sehr froh, dass die Polizei das macht“.

Die Glaubwürdigkeit der Funktion steht und fällt mit der Unabhängigkeit ihres Inhabers, und dafür bürgt Burgstaller. Er, der in ungezählten Expertenfunktionen tätig war, aber noch in keiner operativen, will, wie er selbst sagt, „nichts mehr werden“ und ist mit niemandem verbandelt. Burgstaller ist bei den Behörden auf eine große Bereitschaft zur Zusammenarbeit gestoßen; sie sind auch daran interessiert, dass die Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes in einer öffentlich akzeptierten Form angewendet werden. Teile davon werden derzeit vom VfGH überprüft.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.03.2009)

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