VfGH-Beschwerde: Kartnig kämpft um Fußfessel

Hannes Kartnig will via
Hannes Kartnig will via "Parteiantrag" doch noch eine Fußfessel bekommen.(c) GEPA pictures
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Ex-Sturm-Präsident ist unter den Ersten, die beim Höchstgericht Beschwerde einlegen, weil gegen sie ein verfassungswidriges Gesetz angewandt worden sei.

Wien. Seit Jahresbeginn kann der Verfassungsgerichtshof (VfGH) von Personen angerufen werden, die meinen, ein Straf- oder Zivilgericht hätte ein verfassungswidriges Gesetz gegen sie angewendet. Einer der Ersten, die einen solchen „Parteiantrag“ stellen, ist der ehemalige Sturm-Graz-Präsident Hannes Kartnig. Er möchte damit erreichen, doch wieder eine Fußfessel als Ersatz für eine Haftstrafe zu bekommen.

Kartnig ist im Vorjahr wegen eines Finanzdelikts rechtskräftig zu 15 Monaten unbedingt (und einer Geldstrafe von 5,5 Millionen Euro) verurteilt worden. Zwar kam er zunächst in „elektronisch überwachten Hausarrest“, doch wurde dies nach einem unerlaubten Opern- bzw. Restaurantbesuch widerrufen. In einem weiteren Verfahren, in dem Kartnig nicht rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, sprach das Straflandesgericht Graz dann gleich ein Fußfesselverbot aus.

Trennungsgebot verletzt?

Dagegen hat Kartnig nicht bloß den Obersten Gerichtshof angerufen, sondern auch seine Gesetzesbeschwerde eingelegt. Rechtsanwalt Roland Kier argumentiert, dass solche Gerichtsentscheidungen dem Grundsatz der Trennung von Justiz und Verwaltung widersprächen, entscheidet doch sonst der Anstaltsleiter (ein Verwaltungsorgan) im Rahmen des Gesetzes über Fußfessel ja oder nein. Kier ist der Ansicht, dass diese Entscheidung alleinige Sache des Anstaltsleiters sein müsste.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.02.2015)

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