Anwalt durfte Richterin in die Oper einladen

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Gratiskarten ohne Konnex zu richterlicher Arbeit offeriert. OGH sieht kein Disziplinarvergehen.

Wien. Was tun, wenn eine von 9.30 bis 12 Uhr anberaumte Verhandlung kürzer zu werden verspricht? Vielleicht in die Staatsoper gehen, zu einer Generalprobe von Mozarts „La Clemenza di Tito“? Das dachte sich ein Strafverteidiger, nachdem er ein Gutachten über die Unzurechnungsfähigkeit seines Mandanten angekündigt hatte. Als die Richterin sagte, die Hauptverhandlung werde nicht lang dauern, weil sie selbst einen Sachverständigen bestellen werde, bot der Anwalt auch ihr eine Karte für die Probe um 11.30.

Die Richterin nahm nicht an, sondern schrieb einen Vermerk zur disziplinarrechtlichen Beurteilung durch die Anwaltskammer. Wie der OGH bestätigte, war der Anwalt freizusprechen: Es war eine unverkäufliche Freikarte, die verfallen wäre; das Angebot erfolgte erst nach dem Gespräch über die prozessuale Vorgangsweise. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.03.2015)

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