Kampagne für Bieterwechsel diente eher den Konsumenten als dem Bestbieter.
Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der heuer seine Aktion „Energiekosten-Stop“ zum zweiten Mal durchführt, braucht deshalb keine Klage von Energieanbietern zu fürchten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat einen Gasanbieter mit einer Unterlassungsklage wegen unlauteren Wettbewerbs abblitzen lassen. Für den OGH steht bei der Aktion nicht die Förderung eines Energieversorgers im Vordergrund, sondern das Interesse der Konsumenten an günstigen Preisen (4 Ob 7/15f). Der VKI mischt sich also nicht in den Wettbewerb ein, sondern förderte diesen bloß.
Der OGH bestätigte deshalb eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien, mit der eine einstweilige Verfügung gegen den VKI abgelehnt worden war. Der Verein habe nicht im geschäftlichen Verkehr gehandelt, so das Oberlandesgericht. (kom)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.04.2015)