Vorschlag: Jedes Gesetz vorab extra auf Menschenrechte prüfen?

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Der Menschenrechtsbeirat soll aus der Volksanwaltschaft herausgelöst werden und Rechte bei der Gesetzgebung erhalten, fordern die Neos.

Wien. Da es um Neubesetzungen im Menschenrechtsbeirat grobe Unstimmigkeiten gab, kommt nun die Forderung, die Einrichtung auf ganz neue Beine zu stellen. Der Menschenrechtsbeirat solle aus der Volksanwaltschaft herausgelöst werden – und ein Österreichisches Menschenrechtsinstitut gegründet werden, fordert Nikolaus Scherak, Vize-Klubobmann der Neos. Damit einhergehen sollten mehr Unabhängigkeit von der Politik und ein Mehr an Rechten – insbesondere im Vorfeld des Gesetzgebungsprozesses, sagt Scherak im Gespräch mit der „Presse“.

Für Unruhe hatte zuletzt gesorgt, dass etwa der Anti-Folter-Experte Manfred Nowak nicht mehr als Kommissionsleiter bestellt worden war. Drei der sechs Kommissionen des Menschenrechtsbeirats seien nun mit Leuten besetzt, die keine Experten für Menschenrechte seien, bemängelten NGOs, die selbst Vertreter im Menschenrechtsbeirat haben. In einem offenen Brief distanzierten sich die NGOs (Caritas, Diakonie, Volkshilfe, SOS-Mitmensch, Amnesty International und Neustart) öffentlich von der Volksanwaltschaft und äußerten rechtliche Bedenken gegen die Neubestellungen.

Scherak will ein unabhängiges Menschenrechtsinstitut, in dem die NGOs bei der Bestellung der Kommissionsleiter federführend sind. Die Eingliederung bei der Volksanwaltschaft hält Scherak für falsch, weil die Volksanwälte politisch besetzt seien. Sie sind zwar in der Ausübung ihres Amtes unabhängig, nominiert werden sie aber von den drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat.

Zudem will Scherak, dass das Menschenrechtsinstitut ähnliche Aufgaben übernimmt, wie es der Verfassungsdienst des Kanzleramts schon jetzt bei verfassungsrechtlichen Fragen (die Menschenrechte stehen freilich auch in der Verfassung) tut. Ein eigenes Gutachten des dann unabhängigen Menschenrechtsinstituts solle vor dem politischen Beschluss zur Pflicht werden, so Scherak.

Kontrolle von Freiheitseinschränkung

Daneben soll das Institut die bisherigen Aufgaben des Menschenrechtsbeirats übernehmen (etwa die Kontrolle von Anstalten, in denen es zu Freiheitsbeschränkungen kommt). Der Menschenrechtsbeirat war 1999 nach dem Tod des Schubhäftlings Marcus Omofuma gegründet worden. Bevor der Beirat 2012 zur Volksanwaltschaft kam, war er weisungsfrei im Innenministerium angesiedelt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.04.2015)

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