Freunde im Ort machen nicht befangen

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Höchstrichterin bleibt für ein Verfahren zugelassen.

Wien. Eine gewisse Integration von Richtern in einem Ort macht sie für ein Verfahren nicht befangen. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH).

Eine Richterin hatte ihre allfällige Ausgeschlossenheit in einem Strafverfahren aufgezeigt. Der Grund: Sie verbringe gemeinsam mit ihrem Ehemann jedes Wochenende einige Zeit in der von ihrem Haus sieben Kilometer entfernten Gemeinde, die im Prozess den Tatort darstellte. Sie sei mit vielen Personen in der 1000-Einwohner-Gemeinde befreundet und ihr seien zwei in der Hauptverhandlung vernommene Zeugen flüchtig bekannt. Ihr Mann betreibe zudem in diesem Ort nebenberuflich ein Gasthaus, zu dem auch ein im Akt erwähntes Lokal gehöre. Sie kenne jedoch weder den Angeklagten noch das Opfer und erachte sich nicht für befangen.

Die Kollegen sahen das auch so: Weder eine gewisse Integration in die Ortsgemeinschaft noch die bloß flüchtige Bekanntschaft zu zwei Zeugen (deren Glaubwürdigkeit vom OGH nicht zu beurteilen ist) ließen Zweifel an der Objektivität aufkommen, erklärten sie (12 Ns 16/15x). Die Richterin darf daher mitentscheiden. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.04.2015)

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