StGB: Mehr differenzieren

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Experten kritisieren neue Wertgrenzen.

Wien. In ihrem Schlussbericht zum Juristentag rügen die Strafrechtsexperten die geplante Anhebung der Wertgrenzen. So soll laut Gesetzesentwurf die obere Wertgrenze für den Schaden bei Vermögensdelikten (ab der es bis zu zehn Jahren Haft geben darf) von 50.000 auf 500.000 Euro angehoben werden. Diese Verzehnfachung sei überschießend, heißt es in dem am Wochenende veröffentlichten Schlussbericht.

Stattdessen wurde in der Gruppe mehrfach angeregt, eine mittlere Wertgrenze einzuführen: Ab 50.000 Euro Schaden sollen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden können.

Das Vorhaben, die Gewerbsmäßigkeit zu entschärfen, wurde mit Blick auf die Praxis zwar begrüßt. Momentan kann bereits die erste Tat ausreichen, um als gewerbsmäßiger Straftäter zu gelten, wenn man meint, dass dieser die Tat öfter verwirklichen wollte. Die künftig dafür angedachten Voraussetzungen sollte man aber besser auch noch einmal überdenken, mahnen die Experten.

Laut Entwurf soll eine berufsmäßige Begehung nur noch vorliegen, wenn man die Tat bereits zweimal und das innerhalb des vergangenen Jahres verübt hat. Das würde die Anwendbarkeit stark einschränken. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.05.2015)

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