Tierschutz: Jäger darf seinen Hund in der Ausbildung nicht "quälen"

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Jäger ortete Verfassungswidrigkeit, weil er seinen Hund nicht ausreichend abrichten dürfe.

Wien. Der Versuch eines Jägers, Teile des Tierschutzgesetzes zu kippen, ist gescheitert. Der Mann hatte vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) Verstöße gegen das Gleichheitsrecht und eine Verletzung des Rechts auf Eigentum und Erwerbsfreiheit geltend gemacht.

Das Tierschutzgesetz mache es ihm unmöglich, Hunde für die Jagd auszubilden, hatte der Mann behauptet. So sehe es zwar Ausnahmen für Diensthunde des Bundesheeres oder der Exekutive vor, aber nicht für Jäger. Diese Differenzierung sei nicht gerechtfertigt. Falls dieser Einwand nicht greife, müsse zumindest ein anderer Passus im Gesetz aufgehoben werden, forderte der Jäger: nämlich jener, wonach man kein Tier auf ein anderes hetzen oder eines an einem anderen auf Schärfe abrichten darf.

Er könne nicht einen neuen Jagdhund ausbilden, wenn er diese Bestimmungen einhalten müsse, sagte der Mann. Man könne bei der Verwendung von Jagdhunden bei der Schwarzwildjagd auch nicht ausschließen, „dass etwa bei der Verfolgung des durchaus wehrhaften Schwarzwildes verletzte und mit Adrenalin vollgepumpte Sauen Jagdhunde attackieren können“, meinte der Jäger. Wodurch einem Jagdhund Leistungen abverlangt werden, die durchaus mit „gewissen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sein können“.

Die Bundesregierung widersprach: Die Jagd selbst sei ohnedies vom Tierschutzgesetz ausgenommen. Verboten seien bloß Dinge, wie den Hund abzurichten, indem man ihn auf eine aufgebrachte Sau hetzt (oder vice versa). Eine Ansicht, der sich der VfGH anschloss. Die Bestimmungen würden niemanden daran zu hindern, einen Jagdhund auszubilden. Bloß die zulässigen Methoden dafür würden beschränkt werden.

Auch die Sonderstellung für Exekutive und Heer ist für den VfGH (G167/2014) in Ordnung: Diese Ausnahme hatte die Bundesregierung zuvor mit Verweis auf die nötigen Aufgaben dieser Institutionen (Ordnung und Sicherheit bzw. Landesverteidigung) verteidigt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.05.2015)

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