Berater unter Kartellverdacht: Entwarnung?

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EU-Generalanwalt lässt mit Schlussanträgen aufhorchen.

Wien. Nach der bisherigen Praxis von EU-Kommission und -Gericht können Beratungsunternehmen haften, wenn sie Kartelle begünstigen, etwa indem sie Treffen der Kartellanten organisieren oder deren Unterlagen verwalten. In der Rechtssache AC-Treuhand (C-194/14 P) – das ist ein Beratungsunternehmen, das von der EU-Kommission wegen administrativer Dienste für ein Kartell bestraft wurde – kommt nun eine erste Entwarnung aus Luxemburg. Nils Wahl, Generalanwalt beim EuGH, vertritt in seinen Schlussanträgen die These, dass kartellrechtlich nur haften kann, wer selbst Wettbewerbsdruck auf dem betreffenden Markt ausüben kann – also nicht der Berater. Anwalt Raoul Hoffer, Kartellrecht-Spezialist bei Binder Grösswang, sieht darin einen Paradigmenwechsel, der freilich erst einer Bestätigung durch den EuGH bedarf. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.06.2015)

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