Englische Zeitungen für Sprachlehrer kein Muss

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Werbungskosten. VwGH vermisst Nachweis der zwingenden, ausschließlichen Nutzung für Unterricht.

Wien. Fremdsprachige Zeitungen und Zeitschriften mögen im Fremdsprachenunterricht gut einsetzbar sein. Das rechtfertigt aber nicht, Ausgaben von Lehrern dafür generell als Werbungskosten und damit steuermindernd anzuerkennen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) verlangt vielmehr detaillierte Angaben, „welche Zeitschriften für welche konkreten Lehrveranstaltungen benötigt wurden“ (2012/15/0190).

Ein Englischlehrer, der an einem Gymnasium und einer Volkshochschule unterrichtet, machte für zwei Jahre Aufwendungen für Fachliteratur in Höhe von 1046,52 bzw. 885,58 Euro geltend. Eingerechnet waren je 500 Euro für englische und amerikanische Blätter, deren Bezahlung eine Trafikantin mit Quittungen pauschal bestätigte. Im Gegensatz zum Finanzamt anerkannte der unabhängige Finanzsenat, Außenstelle Graz, die Werbungskosten: Aufwendungen für Tageszeitungen seien zwar in der Regel nicht abzugsfähig; ist ein Steuerpflichtiger aber beruflich weit überdurchschnittlich auf den Bezug angewiesen, sei die private Komponente zu vernachlässigen, meinte der UFS. Er verwies auf ein VwGH-Erkenntnis, mit dem einem Kabarettisten solche Ausgaben als beruflich veranlasst zugebilligt wurden (96/15/0198).

Auf Antrag des Finanzamts hob der VwGH den UFS-Bescheid auf: Der Lehrer habe nicht belegt, dass seine Arbeit eine weit überdurchschnittliche zwingende Auseinandersetzung mit Tagesereignissen mit sich bringe. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.06.2015)

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