Reisen nur mit Signatur?

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Elternteile mit Kindern. Reisebüros empfehlen schriftliche Einwilligung des anderen, teils ohne Bedarf.

Wien. „Als allein reisende Erziehungsberechtigte mit Ihren Kindern nehmen Sie bitte eine Reiseerlaubnis Ihres Mannes mit.“ Die so angesprochene Kundin eines Reisebüros mit Reiseziel Griechenland wunderte sich, wie es um die Reisefreiheit in der EU anno 2015 bestellt ist. „Anscheinend kommt es immer wieder vor, dass kontrolliert wird, ob auch der zweite Erziehungsberechtigte die Reise mit den gemeinsamen Kindern erlaubt“, teilte man ihr mit.

Warum? Weil zwischen Österreichern und Griechen schon mancher Streit um Kindesentführungen durch einen Elternteil tobte? Wie es scheint, hat dieses Reisebüro eine Branchenempfehlung zu weit verstanden. Es gibt Länder, die von allein reisenden Minderjährigen eine schriftliche Erlaubnis der Eltern verlangen. Für Italien etwa empfiehlt das Außenministerium unter 15-Jährigen, eine von der italienischen Botschaft amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitzuführen. Auch für Griechenland brauchten Minderjährige eine Konsenserklärung der Obsorgeberechtigten, in Englisch und vom Gericht oder Notar beglaubigt – all das aber nur, falls die Minderjährigen ohne Obsorgeberechtigte reisen (also allein oder z. B. mit den Großeltern).

Nur einzelne Länder verlangen wirklich die schriftliche Erlaubnis des anderen Elternteils, wenn einer allein mit den Kindern verreist: etwa Ägypten, Kanada. (kom)

www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.06.2015)

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