„Judenplatz 11a“: Ein A zu viel schadete nicht

(c) Die Presse (Michaela Seidler)
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Post schickte Brief zurück, VwGH drückt ein Auge zu.

Wien. Am Judenplatz 11 in Wiens Innenstadt ist der Sitz des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Einen für ihn bestimmten Brief aus Litauen stellte die Post aber nicht zu. Er war an den „Judenplatz 11a“ adressiert, als Empfänger stand auf dem Kuvert „Administrative Court“.

Der Brief ging mit dem Vermerk „unbekannt“ zurück. Der Beschwerdeführer versuchte es erneut. Wieder mit der Nummer 11a, aber diesmal mit dem deutschen Empfängernamen „Verwaltungsgericht Österreich“. Das war wieder nicht korrekt adressiert, es reichte aber, damit die Post den Brief an den VwGH zustellte. Doch inzwischen war die Beschwerdefrist vorbei.

Der VwGH (2012/16/0014) wertete das Schreiben als Antrag auf Wiedereinsetzung des Verfahrens. Und zeigte Verständnis für den Litauer. „Es kann im Beschwerdefall dahingestellt bleiben, ob die Bezeichnung ,Administrative Court‘ sowie der Zusatz ,A‘ bei ,Judenplatz 11‘ eine unrichtige Adressierung ist, bei der die Post nicht in die Lage versetzt wird, ein Schriftstück an den Verwaltungsgerichtshof zuzustellen“, meinten die Richter. Aber selbst wenn man eine Falschadressierung orte, sei der Grad des Verschuldens beim Absender keiner, der „über einen minderen Grad des Versehens“ hinausgeht. Zumal der Absender „offenbar nicht der deutschen Sprache mächtig“ und ohne Anwalt tätig sei.

Die Wiedereinsetzung wurde bewilligt, die Beschwerde selbst aber verworfen. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.07.2015)

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