Mutter-Kind-Pass: Angst vor Grippe rechtfertigt nicht verspätete Untersuchung

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Der Oberste Gerichtshof billigt die Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes für eine Mutter, die mit ihrem Baby zu spät zum Arzt ging.

Wer das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe kassieren will, muss pünktlich zu den für den Mutter-Kind-Pass vorgeschriebenen Untersuchungen kommen. Nur dann, wenn die Eltern nichts dafürkönnen, dass ein Arztbesuch zu spät erfolgt, kann die Kürzung unterbleiben. Dass die Eltern Angst haben, ihr Kind könnte sich beim Arzt mit Grippe anstecken, reicht als Entschuldigung für die Eltern aber nicht. Das hat der Oberste Gerichtshof nun bestätigt (10 ObS 45/15p).

Die zweite Untersuchung von Babys ist für deren vierte bis einschließlich siebente Lebenswoche  vorgesehen. Eine Mutter ließe diese Zeitspanne ungenützt verstreichen: Wegen einer damals herrschenden Grippewelle fürchtete sie, das Baby werde sich im Wartezimmer mit dem Influenzavirus infizieren. Die Krankenkassa kürzte daraufhin das Kinderbetreuungsgeld.

Mit Recht, sagen die Gerichte in allen drei Instanzen: Die Mutter hätte sich um eine rechtzeitige Untersuchung kümmern müssen; die allgemeine Befürchtung, das Kind könnte sich anstecken, rechtfertigt nicht die Verspätung.

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