"Österreich" verliert vor Höchstgericht gegen Presserat

österreich
österreich(c) Screenshot oe24.at
  • Drucken

Das Gratisblatt blitzt mit Klagen gegen den Presserat und den Ethik-Rat ab.

Die Zeitung „Österreich“ ist in letzter Instanz mit Klagen gegen den Presserat und den Ethik-Rat gescheitert: Die Zeitung hatte sich einerseits durch Kritik des Ethik-Rats, andererseits durch Nachforschungen des Presserats gestört gefühlt und wegen unlauteren Wettbewerbs geklagt. Wie der Oberste Gerichtshof bestätigt, stehen die Organe zur Selbstkontrolle mit der Klägerin in keinem Konkurrenzverhältnis. Daher könnten sie, wenn überhaupt, nur wegen der Förderung von Mitbewerbern belangt werden. Weil aber das eigentliche Ziel Selbstkontrolle der Medien ist und nicht ein Eingreifen in den Wettbewerb der Zeitungen untereinander, kann ihnen kein unlauterer Wettbewerb vorgeworfen werden (4 Ob 73/15m, 4 Ob 74/15h).

Die Vorgeschichten: Der Presserat, der den ethisch korrekten Umgang mit der Pressefreiheit prüft, ging dem Verdacht nach, ein Artikel in „Österreich“ könnte mit Werbegeld finanziert worden sein, ohne dass die Zeitung darauf hinwies. Er leitete dann zwar kein Verfahren ein; aber schon die Nachfragen in einem Ministerium und bei der Arbeiterkammer durch den angeblichen „verlängerten Arm von Konkurrenzunternehmen“ störte „Österreich“. Und der für den PR-Bereich zuständige Ethik-Ratkritisierte „Österreich“ wegen Gefälligkeitsberichterstattung und Täuschung der Leser. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.07.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.