Böller in Postkasten zu unvernünftig

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Haftpflichtversicherung muss nicht zahlen.

Wien. Weil sie das dabei entstehende Geräusch hören wollten, zündeten zwei Freunde in Kärnten einen Böller im Postkasten. Einer der Freunde wurde dabei verletzt. Bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) ist nun die Frage gegangen, ob in einem solchen Fall die Haftpflichtversicherung zahlen muss.

Muss sie nicht. Es habe sich keine „Gefahr des täglichen Lebens“ verwirklicht, hat bereits die Unterinstanz betont. Der OGH hat das bestätigt. Ein vernünftiger Durchschnittsmensch bringe keine Böller in einem Postkasten zur Explosion. „Dem erwachsenen Kläger hätten die möglichen Folgen, insbesondere die Explosionsgefahr“, bewusst sein müssen, sagt der OGH (7 Ob 97/15p). (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.07.2015)

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