Verfassungsgerichtshof kippt Hypogesetz

The logo of defunct lender Austrian bank Hypo Alpe Adria stands on the rooftop of its headquarters in Klagenfurt
The logo of defunct lender Austrian bank Hypo Alpe Adria stands on the rooftop of its headquarters in KlagenfurtREUTERS
  • Drucken

Laut Höchstgericht widerspricht das Gesetz aus dem Jahr 2014 dem Gleichheitsgrundsatz. Haftungen von Gebietskörperschaften könnten nicht einfach außer Kraft gesetzt werden.

Der Verfassungsgerichtshof (VfgH) hat das Hypo-Sondergesetz aus 2014 - also den damit verfügten ersten Schuldenschnitt - zur Gänze aufgehoben. Eine "Reparaturfrist" gibt es nicht. Das Höchstgericht ortete einen Verstoß gegen das "Grundrecht auf Schutz des Eigentums". Der Bund habe mit dem Haircut auf Nachranganleihen der früheren Hypo Alpe Adria (heute: Heta) Gläubiger unterschiedlich behandelt. Auch können die Landeshaftungen für die Hypo nicht per Gesetz für wertlos erklärt werden. 

Mit dem ersten Schuldenschnitt, der im August 2014 in Kraft trat, wurden über Nacht Hypo-Nachranganleihen trotz Kärntner Landeshaftung per Gesetz wertlos, damit ließ der Staat Nachranggläubiger mit rund 800 Mio. Euro bluten. Auch die ehemalige Hypo-Mehrheitseigentümerin BayernLB wurde gezwungen, Geld in den Wind zu schreiben.

Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist das Gesetz obsolet, die betroffenen Besitzer der Hypo-Nachranganleihen sind wieder allen anderen Hypo-Gläubigern gleichgestellt und haben die Chance, zumindest einen Teil ihres Geldes wiederzusehen.

Ungleichbehandlung

Das Höchstgericht monierte in seiner Entscheidung die Ungleichbehandlung der Nachranggläubiger. Aufgrund eines Stichtages, der mit 30. Juni 2019 festgelegt worden war, galten Verbindlichkeiten von Nachranggläubigern, die davor fällig werden, als erloschen, danach fällige Forderungen wäre unangetastet geblieben. 

Das Hypo-Sanierungsgesetz sieht weiters vor, dass die Haftungen unter anderem des Landes Kärnten nach dem Kärntner Landesholdinggesetz für die betroffenen Gläubiger erlöschen. Auch das ist verfassungswidrig, schreibt das Verfassungsgericht. Ein „Haftungsschnitt“ nur für diese Gruppe der Nachranggläubiger während die Haftungen für andere weiter bestehen, ist unsachlich und unverhältnismäßig. Gesetzliche Haftungserklärungen eines Bundeslandes dürfen nicht als isolierte Maßnahme im Nachhinein durch eine gesetzliche Anordnung völlig entwertet werden.

Richtungsweisendes Urteil

Auch der Hinweis auf die prekäre Lage des Landes Kärntens durfte demnach kein Argument sein. Damit hat der Verfassungsgerichtshof laut Gerichtspräsident Gerhart Holzinger vor allem auch vorsorglich Klarstellungen getroffen. Abgesehen davon, dass nur eine kleine Gruppe von Gläubigern zum Handkuss kam: Wenn der Schritt zur Abwehr einer Überschuldung dienen sollte, dürfte man sich auch nicht begnügen, Darlehensgläubiger der Hypo zu "schneiden", sondern müsste alle heranziehen, die Forderungen an das Land Kärnten haben.

Holzinger nannte das Erkenntnis heute "von ganz grundsätzlicher Bedeutung". Was immer jetzt und in Zukunft zur Bewältigung des Hypo-Desasters passiere: dieses Erkenntnis habe die Grenzen aufgezeigt, die dem österreichische Gesetzgeber aufgrund der Grundrechte in der Bundesverfassung gesetzt seien.

Die wichtigste direktenAuswirkungen der Erkenntnis ist, dass rund 800 Mio. Euro an Haftungen des Landes Kärntens für die Nachranggläubiger nun wieder in Kraft sind. Wie die FMA in der Vergangenheit mehrmals feststellte, bleiben diese Haftungen auch dann aufrecht, wenn die Forderungen der Gläubiger zuvor per FMA-Bescheid geschnitten wurden.

Anders sieht das bei den ebenfalls rund 800 Mio. Euro der BayernLB aus. Diese waren nicht mit einer Haftung unterlegt und sind nun nur eine einfache Forderung gegenüber der Heta, die entsprechend geschnitten werden kann. Am Generalvergleich zwischen Österreich und Bayern ändert das VfGH-Erkenntnis nichts.

ÖVP verweist auf BaSAG

Das ÖVP-Finanzministerium hat in einer ersten Reaktion darauf verwiesen, dass das Bankenabwicklungs- und Sanierungsgesetz (BaSAG), das am 1. Jänner 2015 in Kraft trat, nicht betroffen ist. Dass das HaaSanG aufgehoben wurde, "wird zur Kenntnis genommen", teilte das Ministerium am Dienstag mit. Aus Sicht des Finanzministeriums von Hans Jörg Schelling ist es entscheidend, dass "wesentliche Teile des Hypo-Sondergesetzes", wie zum Beispiel die Einrichtung der Hypo-Bad-Bank Heta verfassungskonform sind. Somit werde die geplante Abwicklung der Skandalbank "nicht behindert".

Die Kärntner SPÖ-Finanzreferentin Gabriele Schaunig teilte in einer Aussendung zum aktuellen VfGH-Spruch mit: "Die Entscheidung des Höchstgerichtes ist zu akzeptieren. Die Aufhebung des Hypo-Sanierungsgesetzes hat derzeit keine unmittelbaren Auswirkungen auf Kärnten, da die Forderungen vom Moratorium nach dem Bankensanierungsgesetz erfasst sind."

Heta-Bilanz-Loch wird größer

Bei der staatlichen Hypo-Alpe-Adria-Nachfolgegesellschaft Heta wird durch den Spruch der Verfassungsrichter das Bilanzloch wieder tiefer. Die Bad Bank Heta weist deshalb schon für die Bilanz zum ersten Halbjahr 2015 mehr als 800 Mio. Euro Verlust aus. "Bezogen auf den zum 30. Juni 2015 zu erstellenden Konzernzwischenabschluss wird auf Basis der VfGH-Entscheidung mit einem daraus resultierenden Verlust in Höhe von 800 Millionen Euro zuzüglich allfälliger Zinseffekte gerechnet", schrieb die Heta am Dienstag in einer Aussendung. Das kann in Summe dann etwa 900 Millionen ausmachen.

Massive Bedenken von Juristen

Der Bund wollte mit dem aufsehenerregenden Schuldenschnitt Anleihegläubiger an den Hypo-Abbaukosten beteiligen. Gegen den Schritt hatten betroffene Versicherungen und Investoren-Anwälte geklagt. Massive Bedenken gegen das Gesetz hatte damals schon der Wiener Jus-Dekan Heinz Mayer geäußert: „Mit welchem Rechtstitel nehme ich jemandem Geld weg, obwohl er nichts Unrechtes getan hat?“ Das Gesetz werde „höchstens zwei Jahre“ halten.

Der damalige Finanzminister Michael Spindelegger hatte das Gesetz verteidigt, weil es vor allem für die Steuerzahler eine Ersparnis bringe und damit auch eine Insolvenz Kärntens vermieden worden sei.

Es war in der Eurozone das erste Mal nach Griechenland und Zypern, dass die öffentliche Hand im Zuge der Finanzkrise den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wollte.

(APA/red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.