Alkotest zu bald nach Kaugummi

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Verwaltungsgerichtshof verlangt ein Gutachten.

Wien. Mindestens 15Minuten lang sollten Testpersonen keine Flüssigkeiten, Nahrungs- oder Genussmittel, Medikamente oder dergleichen (z.B. Mundsprays) zu sich genommen haben, ehe sie in den Alkomaten blasen. So steht es in der Bedienungsanleitung zu Messgeräten von Dräger, mit denen die Polizei in Wien in einer Dezembernacht 2013 einem alkoholisierten Fahrer auf die Schliche gekommen zu sein meinte. Ob seine Bestrafung mit 1000Euro aber durchgehen wird, ist noch offen. Denn der Mann hatte gerade noch einen Kaugummi im Mund, bevor er zur entscheidenden Messung blies.

Dafür waren mehrere Versuche nötig. Erst als der Mann auf Aufforderung durch einen Polizisten seinen Kaugummi ausspuckte, kam ein brauchbares Messergebnis zustande: 0,44mg/Liter Atemluft. Die Wartezeit, die laut Bedienungsanleitung erforderlich ist, wurde dabei aber nicht eingehalten.

Das Verwaltungsgericht Wien ließ sich dadurch nicht beirren. Es stützte sich auf eine Untersuchung des Instituts für Rechtsmedizin der technischen Universität Dresden, wonach die geringen Mengen an Begleitstoffen aus dem Kaugummi das Testergebnis nicht beeinflussen könnten. Dass der Hersteller der Testgeräte in einer Stellungnahme nicht erklärte, warum die Wartezeit vorgesehen sei, hielt das Gericht für irrelevant.

Im Kontrast zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH): Dieser verlangt eine nähere Auseinandersetzung mit der Gültigkeit des Testergebnisses. Er bezweifelt nicht, dass ein gültiges Messergebnis zustande gekommen sein kann: Für die Annahme müsse man aber fachliche, durch Gutachten eines Sachverständigen belegte Gründe anführen. Das Straferkenntnis wurde wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben (Ra 2015/02/0018). (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.08.2015)

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