Kasse blitzt ab: Mutter behält Kindergeld

(c) Michaela Seidler
  • Drucken

OGH schließt Rückforderung eines legalen Bezugs aus.

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun endgültig einen kuriosen Streit um Kinderbetreuungsgeld entschieden, das eine Mutter im Jahr 2010 völlig legal bezogen hat. Gestützt auf eine nachträgliche Gesetzesänderung, die Eltern eigentlich entgegenkommen sollte, verlangte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse 2179,50Euro zurück. Doch der OGH ließ die Kasse in letzter Instanz abblitzen (10 ObS 36/15i).

Zahlen neu hochgerechnet

Die Frau hatte das Kinderbetreuungsgeld für die Monate August bis Dezember 2010 bezogen und die damals geltende Zuverdienstgrenze nicht überschritten. Mit einer Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes 2013 wollte der Gesetzgeber die Verwaltung vereinfachen und es Eltern erleichtern, die Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Obwohl die Novelle auch das erklärte Ziel hatte, Eltern von einer Rückzahlungsverpflichtung zu befreien, brachte es die Kasse im Fall der Frau auf die gegenteilige Idee: Nach der neuerdings vorgesehenen Formel ergab die Hochrechnung der seinerzeitigen Bezüge der Frau auf das ganze Jahr 2010, dass sie die Zuverdienstgrenze um 3421,72 Euro überschritten hatte. Deshalb sollte sie nach Meinung der Kasse das Kindergeld zurückzahlen.

Die Frau setzte sich jedoch, vertreten durch die Linzer Anwaltssocietät Sattlegger Dorninger Steiner & Partner, mit einer Feststellungsklage in allen Instanzen gegen die Kasse durch. Schon der Wortlaut des Gesetzes erlaube eine Rückforderung bloß eines solchen Kinderbetreuungsgelds, das „nicht gebührt hat“ – was hier nicht der Fall war. Auch seien nicht nachträglich neue Tatsachen bekannt geworden, die eine Rückforderung rechtfertigten. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.08.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.