Kein Unterhalt für inhaftierten Mörder

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Mann forderte von seiner Frau 600 Euro monatlich.

Wien. Ein in Österreich inhaftierter Pole ist mit einer Unterhaltsklage gegen seine Frau gescheitert. Der Mann hat 600 Euro pro Monat gefordert. Der Pole, der seine Mutter und seinen Stiefvater ermordet hat, beklagt, im Gefängnis kaum Einkommen zu haben.

Die nach österreichischem Recht zu verhandelnde Klage scheiterte. Der Oberste Gerichtshof (10 Ob 6/15b) betonte, dass während einer Strafhaft der Anspruch von Unterhaltsberechtigten ruht. Grundbedürfnisse wie Nahrung oder Unterkunft seien in der Haft gedeckt; und die Frau habe auch kein Geld für Unterhaltszahlungen.

Zwischen dem Paar läuft ein Scheidungsverfahren. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.08.2015)

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