Alimente: Schluss mit dem Theater

Berufswechsel. Einem wenig gefragten Schauspieler ist es zumutbar, Hilfsarbeiten zu übernehmen, um Unterhalt für sein Kind zu zahlen. Der Mann wollte diese Jobs nicht.

Wien. Man könne von ihm nicht verlangen, außerhalb der Film- und Theaterwelt zu arbeiten. Außerhalb des „Narrenschiffs“, wie er seine Welt nennt. Mit dieser Argumentation versuchte ein Schauspieler, dem Zwang zu anderer Arbeit zu entkommen. Schließlich ging es vor Gericht um die Frage, ob er auch Hilfsarbeitsdienste übernehmen muss, damit er genügend Unterhalt für sein Kind bezahlen kann.

Im Unterhaltsrecht gilt der Anspannungsgrundsatz: Wer Alimente zahlen muss, hat alle seine Kräfte anzuspannen, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Sonst werden die Alimente trotzdem nach dem fiktiven Lohn bemessen, den man hätte erzielen können.

Für andere Jobs ungeeignet?

Er habe ein Recht auf freie Berufswahl, mahnte der Schauspieler, der mit drei kurzen Unterbrechungen seit 2007 arbeitslos ist. Die von einem Gutachter für ihn vorgeschlagenen Tätigkeiten wären nichts für ihn. Eine Hilfsarbeit als Chauffeur sei unrealistisch, weil er seit Jahren kein Auto mehr gelenkt habe. Da er immer wieder mit dem Wachbleiben kämpfe, wäre er auch im Wachdienst nicht gut aufgehoben, behauptete der Mann. Er sei nun einmal ein schwieriger Mensch, weil Künstler zwangsläufig unter hohem Druck stünden.

Das Bezirksgericht Wien-Döbling befand, dass dem Mann Arbeiten abseits der Schauspielerei zugemutet werden könnten. Er müsse sich dabei ja nicht an die vom Gutachter vorgeschlagenen Jobs halten.

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen sah das ähnlich. Die Befürchtung des Mannes, dass er – wenn er einmal mit Hilfsarbeiten beginnt – an der Annahme einer Hauptrolle gehindert wäre, teilte es nicht. Der Mann hätte schon längst einen anderen Job annehmen und diesen wieder zurücklegen können, wenn die große Rolle anklopft, entschied schließlich auch der Oberste Gerichtshof (10 Ob 22/15f). Rückwirkend bis 2007 muss der Mann nun Unterhalt nachzahlen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.09.2015)

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