Brüssel ortet Vertragsverstöße durch Österreich

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Verfahren wegen Zugangsregeln für Patentanwälte, Ziviltechniker und Tierärzte läuft.

Wien. Noch ehe die EU-Kommission systematisch analysiert, welche Berufe in der EU wie reguliert sind, hat sie Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und acht weitere Länder eingeleitet. In Österreich stehen die Zugangsregeln für Ziviltechniker, Patentanwälte und Tierärzte im Verdacht, den Binnenmarktregeln zu widersprechen. Noch hofft Österreich, dass es beim Mahnschreiben bleibt und die Kommission nicht klagen wird.

Brüssel kritisiert viererlei: Die Berufsausübung erfordert einen Sitz in Österreich; Berufsfremde dürfen sich nur in engen Grenzen an Gesellschaften beteiligen, in denen die Berufe ausgeübt werden; multidisziplinäre Gesellschaften sind untersagt; es gilt (bei den Tierärzten) ein verbindlicher Tarif.

Der Verfassungsdienst versucht, die Regelungen zu verteidigen. So gebe es den Beruf des Ziviltechnikers überhaupt nur in Österreich, sodass keine Anbieter aus anderen EU-Ländern diskriminiert sein könnten. Für die Patentanwälte schlug Österreich vor, interdisziplinäre Partnerschaften mit Anwälten und Notaren zu ermöglichen, was der EU-Kommission aber offenbar nicht weit genug geht.

Bei den Tierärzten hat Österreich signalisiert, auf ein gesetzliches Mindesthonorar verzichten zu können (Empfehlungen genügten). Vor einer Öffnung der Beteiligung von Finanzinvestoren wird aber gewarnt: Es läge nahe, dass sich Pharmafirmen bei Tierärzten einkaufen und ihre eigenen Präparate pushen würden; das wäre vor allem beim Einsatz von Antibiotika gesamtgesellschaftlich unerwünscht. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.11.2015)

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