Retourgang auf der Autobahn: Führerschein 6 Monate weg

ZWEITE SEMESTERFERIEN-ETAPPE SORGTE FUeR PROBLEME IN WESTOeSTERREICH
ZWEITE SEMESTERFERIEN-ETAPPE SORGTE FUeR PROBLEME IN WESTOeSTERREICHAPA/BILDAGENTUR ROLAND MÜHLANGER
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Auch einige Meter rückwärts sind Fahren gegen die Fahrtrichtung, bestätigt der Verwaltungsgerichtshof.

Wien. Es geschah in Tirol, da, wo die Inntalautobahn von der Brennerautobahn abzweigt: Ein Autofahrer, der in Richtung Vorarlberg unterwegs war, verpasste die Abfahrt. Er fuhr auf der rechten Spur der Tauernautobahn „einige Meter“ zurück. Es herrschte, wie die Behörde weiters feststellen sollte, „reges Verkehrsaufkommen“, und ein nachkommendes Auto musste ausweichen. Der Mann ist seinen Führerschein für sechs Monate los, wegen „Fahrens gegen die Fahrtrichtung auf einer Autobahn“.

Er hatte dagegen argumentiert, dass er sein Auto bloß die besagten „einigen Meter“ zurückgesetzt habe, weshalb kein Fall des Geisterfahrens vorliege. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte jedoch, dass der Entzug der Lenkerberechtigung unausweichlich war (Ra 2015/11/0068).

Am Fahren gegen die Fahrrichtung war nicht zu deuteln, und dieses ist eine „bestimmte Tatsache“, die laut Führerscheingesetz der Verkehrszuverlässigkeit ohne weitere Wertung entgegensteht (wie z. B. auch erhebliche Überschreitungen des Tempolimits). Es zieht damit zwingend eine Entziehung der Lenkerberechtigung für mindestens sechs Monate nach sich, ohne dass es etwa auf die konkrete Gefährlichkeit ankäme. Der VwGH wies die Revision des Fahrers zurück. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.12.2015)

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