Verhört: Klage scheitert

Eine Skifahrerin wurde verletzt, weil sie nur einen Halbsatz des Liftwarts gehört hatte – und stehen blieb.

Wien. Es war ein folgenreiches Missverständnis zwischen der in Deutschland wohnenden Skifahrerin und einem Liftwart in Tirol. „Halt, sitzen bleiben!“, schrie der Liftwart. Adressiert war der Satz an einen Buben, der im Einstiegsbereich des Sessellifts einen Skistock verloren hatte und herunterspringen wollte. Zudem stellte der Liftwart die Geschwindigkeit der Sesselbahn auf eine niedrige Stufe, um die Maschine anschließend über die Nottaste ganz anzuhalten.

Bei der Frau, die den nächsten Sessel nehmen wollte, hatte sich zeitgleich der Schranken zum Einstieg geöffnet. Als sie schon einen halben Meter nach vorn gefahren war, hörte sie den Liftwart. Sie verstand aber nur „Halt“ – und blieb im Bereich des geöffneten Zugangsschrankens stehen. Dieser schloss sich wieder, die Frau wurde dadurch seitlich umgeworfen und erlitt Brüche.

Sie klagte den Betreiber des Sessellifts. Alle Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof (2 Ob 111/15k) sahen keinen Grund für Schadenersatz. Die Frau habe der Situation zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Der Unfallgrund liege nicht im Warnruf des Liftwarts, sondern daran, dass die Frau diesen missverstanden habe. Weder aus dem Vertragsrecht noch aus der Gefährdungshaftung nach dem EKHG lasse sich eine Haftung des Liftbetreibers begründen. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.01.2016)

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