Mit Hund geskatet: Frau haftet

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Das zu weit angeleinte Tier einer Inlineskaterin brachte eine Frau zu Fall. Das Opfer, auch mit Hund skatend, trifft aber ein Mitverschulden.

Wien. Das Treffen zweier Hunde endete vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) damit, dass beiden Halterinnen eine Schuld eingeräumt wird. Die beiden Frauen waren mit Inlineskates und mit ihren Tieren unterwegs, was sich als verhängnisvoll herausstellen sollte.

Neben der einen Inlineskaterin, die auf dem Radweg in Villach unterwegs war, lief angeleint ihr 35 Kilo schwerer Berner-Sennenhund-Mischling. Hinter der Frau fuhr ihr Lebensgefährte mit dem Rad.

Auf einem Böschungsstreifen unmittelbar neben dem Radweg stand indes eine andere Inlineskaterin, die sich mit einem Bekannten unterhielt. Auch sie hatte ihren Hund dabei, diesfalls einen Schäferhund, der 1,8 Meter von ihr entfernt auf dem Boden lag. Dass eine Frau mit einem anderen Hund im Anrollen war, kümmerte die Frau nicht, hatte sie doch den Rücken zu dieser zugewandt. Die Halterin des Sennenhunds hingegen ahnte die Gefahr, und beschleunigte, um rasch am Schäferhund vorbeizufahren.

Doch gerade als die Inlineskaterin vorbeifahren wollte, stand der Schäferhund auf. Seine Halterin versuchte noch, die Leine kürzer zu nehmen, doch der Schäferhund gelangte ein bis eineinhalb Meter in den Radweg. Der Schäferhund berührte den Sennenhund, worauf dieser stehen blieb oder schräg nach vorn sprang (das konnte nicht geklärt werden). Jedenfalls spannte sich die Leine, die Skaterin stürzte und verletzte sich schwer.

Das Bezirksgericht Villach gab der Klage auf Schmerzengeld statt. Es sprach der Frau aber nur die Hälfte der begehrten Summe zu. Die Halterin des Schäferhunds hätte ihren Hund so eng an der Leine halten müssen, dass dieser nicht auf den Radweg laufen kann. Die Besitzerin des Sennenhunds habe aber damit rechnen müssen, dass ihr Hund die Richtung ändere und sie so zum Sturz komme. Das Landesgericht Klagenfurt bestätigte das Urteil. Und warf beiden vor, dass sie die Hunde so ausführten, obwohl beim Inlineskaten die Bodenhaftung geringer sei.

Auch der OGH (8 Ob 110/15g) sah eine 1:1-Verschuldensteilung gegeben: Man müsse von Hundehaltern verlangen, dass sie neben Radwegen ihren Hund unmittelbar beherrschen. Aber auch die verletzte Skaterin habe die gebotene Sorgfalt vermissen lassen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.01.2016)

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