Höchstgericht: Preisgeld für Dissertation ist doch steuerfrei

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Finanzsenat verlangte für Geldpreise zu Unrecht Einkommensteuer, entschied der VwGH.

Wien. Preisgelder für wissenschaftliche Arbeiten sind in der Regel doch steuerfrei. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat eine Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats (jetzt: Bundesfinanzgericht), Außenstelle Linz, aufgehoben, mit der ein Rechtswissenschaftler zur Zahlung von Einkommensteuer für eine Reihe von Geldpreisen verpflichtet werden sollte. Er hatte sie für seine Dissertation erhalten.

Andreas Geroldinger, mittlerweile Assistenzprofessor am Institut für Zivilrecht der Johannes Kepler Universität Linz, hatte offen gelegt, dass er für seine Dissertation (über ein EU-insolvenzrechtliches Thema) 16.602,58 Euro an Preisen bekommen hatte. Dies in der Hoffnung, dass sie ohnehin steuerfrei bleiben würden. Der UFS rechnete die Preise aber den Einkünften aus selbstständiger Arbeit zu, mit der Begründung, dass die Verleihung den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts habe und sowohl Ziel als auch unmittelbare Folge der Tätigkeit des angehenden Wissenschaftlers gewesen sei. Unterstützt durch seinen Steuerberater Andreas Wödlinger (BDO Oberösterreich) und Anwältin Kornelia Waitz-Ramsauer beschwerte sich Geroldinger dagegen beim VwGH.

Ziel ist der Doktortitel

Dieser vermisst eine Begründung dafür, dass die Preise das Ziel von Geroldingers Doktoratsstudium gewesen seien. „Ziel der Dissertation ist die Erlangung eines akademischen Grades“, sagt der Gerichtshof (2013/15/0150). Die Arbeit daran stelle keine Teilnahme am Wirtschaftsleben dar. In diesem Sinn hat der VwGH auch schon ein Doktorandenstipendium für steuerfrei erklärt, das nicht in Verbindung mit der Arbeit an einem Forschungsprojekt des Förderers gestanden war (2011/13/0060).

Sehr wohl steuerpflichtig wären Einkünfte, die jemand erzielt, indem er Dritten Rechte an seiner Dissertation – etwa zur Veröffentlichung – einräumt; ferner das Entgelt, das jemand für Auftragsforschung erhielte. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.01.2016)

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