Gerichtsgebühren: Regierung ändert ihren Plan

Geld, Euro, Geldscheine, Finanz  Foto: Clemens Fabry
Geld, Euro, Geldscheine, Finanz Foto: Clemens Fabry(c) (Fabry Clemens)
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Im Besuchsrechtsverfahren werden weniger Gebühren fällig als noch im Budgetbegleitgesetz vorgesehen. Im Scheidungsverfahren kommt es aber im Gegenzug zu höheren Kosten. Darauf einigten sich SPÖ und ÖVP im parlamentarischen Justizausschuss.

Die Erhöhung der Gerichtsgebühren kommt nun anders als geplant: Im Besuchsrechtsverfahren sind künftig in erster Instanz 116 Euro fällig, in der zweiten Instanz ist es doppelt so viel. Das beschloss der parlamentarische Justizausschuss. Im Budgetbegleitgesetz war noch vorgesehen, dass bereits in der ersten Instanz 220 Euro fällig seien. Dafür werden nun im Gegenzug die Gebühren bei Scheidungen und Verlassenschaftsverfahren erhöht. Die neuen Gebühren sollen insgesamt rund zehn Millonen Euro bringen.

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim - er hatte für geringere Gebühren im Besuchsrecht gekämpft - freute sich über die nun getroffene Regelung. "In Summe überwiegen die Verbesserungen bei den Gerichtsgebühren deutlich und es konnten für sozial Schwächere wesentliche Erleichterungen erreicht werden", so Jarolim. Er verwie auch darauf, dass im Bereich des Sachwalterrechtes die Höchstgebühr über die Bestätigung der Pflegschaftsrechung von 110 Euro auf 74 Euro verringert wurde.

Auch Justizministerin Claudia Bandion-Ortner zeigte sich mit dem nunmehrigen Kompromiss zufrieden. Sie begründete die Gebührenerhöhungen mit dem Geldbedarf im Justizbereich. Man bräuchte die Mittel, um ordentliche Verfahren zu gewährleisten. Justiz koste etwas, durch die Aufteilung seien aber die Anhebungen "besser verträglich". Bandion-Ortner verwies auch auf die Möglichkeit von Verfahrenshilfe für Bedürftige.

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