Kübel unter Waschbecken statt Installateur

(c) Clemens Fabry
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Unsachgemäße Installation kann zur Kündigung führen.

Wien. Wer als Mieter mit stümperhaften Installationen einen größeren Wasserschaden verursacht, riskiert seine Kündigung. Das zeigt der Fall eines Mieters in Tirol, der seine Küche in Eigenregie und wenig fachmännisch einbauen ließ. Auf einen dadurch hervorgerufenen Nässeschaden reagierte er nur völlig unzureichend; der Vermieter konnte deshalb den Mietvertrag wegen „erheblich nachteiligen Gebrauchs der Wohnung“ kündigen.

Unpassende Armatur

Als sich die Bewohner im Stockwerk unter dem Mieter über die Nässe bei ihnen beschwerten, stellte der Mann einfach einen Kübel unter das Waschbecken. Vier Jahre hindurch leerte er den Kübel alle paar Tage aus; erst dann versuchte er eine Reparatur. Dies allerdings wieder in Eigenregie und unter Einsatz einer ungeeigneten Armatur. Die Folge war ein noch schwererer Wasserschaden: Das Gewölbe unter der Wohnung wurde durchnässt. Die Aufforderung des Vermieters, die Installation in der Küche von einem Professionisten in Ordnung bringen zu lassen, ignorierte der Mieter.

Der Oberste Gerichtshof hat nichts daran auszusetzen, dass die Vorinstanzen die Kündigung bejahten: Bereits eine durch die unsachgemäße Installation herbeigeführte Gefährdung der Substanz des Hauses sei als erheblich nachteiliger Gebrauch anzusehen. Wer Laien statt Installateure einsetze, müsse alles tun, um Schäden zu verhindern. Sollten dennoch welche auftreten, müsse sofort Abhilfe geschaffen werden. Und dass das Unterstellen eines Kübels keine taugliche Maßnahme ist, wenn der Küchenkasten rundherum ebenfalls nass ist, sei leicht zu erkennen, sagt der OGH (6 Ob 192/15a).

Das Argument, auch einem Installateur könnten Fehler unterlaufen, ließ der OGH nicht gelten. Denn auch dann dürfe man einen substanzgefährdenden Zustand nicht sehenden Auges jahrelang hinnehmen. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.02.2016)

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