Anonymverfügung: Wer zu viel zahlt, wird bestraft

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Ein Temposünder überwies 57 statt 56 Euro - und muss jetzt 70 zahlen.

Wien. Wer der Polizei nach einer Anonymverfügung zu viel zahlt, steht um nichts besser da als jemand, der diese ignoriert: Er wird bestraft. Diese Erfahrung musste ein Autofahrer machen, der in Wien mit 71 statt der erlaubten 50 km/h erwischt worden war. Er bezahlte mit Onlinebanking die Anonymverfügung und dachte, die Sache sei damit erledigt. Mitnichten: Da er 57 statt der verlangten 56 Euro überwies, leitete die Behörde ein Strafverfahren gegen den Lenker ein und verhängte eine Strafe von 70 Euro. Zu Recht, bestätigt nun der Verwaltungsgerichtshof.

Es reicht also nicht, der Anonymverfügung fristgerecht und mit der korrekten Identifikationsnummer zu entsprechen. Man muss laut VwGH auch den richtigen Betrag überweisen (2013/02/0219): „Die Zahlung eines höheren Strafbetrages kann daher – ebenso wie die Zahlung eines niedereren Strafbetrages – nicht ,als fristgerechte Einzahlung des Strafbetrages‘ im Sinn des Verwaltungsstrafgesetzes gelten.“ Der VwGH argumentiert mit der Verwaltungsvereinfachung, die mit einer überhöhten Zahlung verfehlt werde.

Anwalt Alexander Neurauter bedauert: Es sei offenbar nicht möglich, das – schon im 17. Jahrhundert bekannte – Vergleichszeichen „⩾“ in der EDV der Republik zu implementieren, sodass auch ein zu großer Betrag akzeptiert würde. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.02.2016)

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