Fiaker unterm Dach: Fall für Höchstgericht

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VwGH verlangt genauere Prüfung, bevor die Konzession entzogen wird.

Wien. Weil seine Kutsche bei Kontrollterminen auf dem Dachboden der Pferdestallung stand, verlor ein Wiener Fiaker seine Konzession. Wegen der Lichtverhältnisse sei die Kontrolle nicht möglich, befand die Behörde. Die Kutsche sei auch verschmutzt gewesen. Da das Gefährt bei mehreren Kontrollterminen im Obergeschoß gewesen sei, nehme man an, dass der Fiaker die Konzession nicht ausübe.

So leicht ließ sich der Fiaker nicht zügeln: Er klagte. Denn sein Wagen sei nicht einmal angeschaut worden. Dabei sei dieser gereinigt und gut zugänglich gewesen. Der Kontrollor habe aber, nachdem er zuvor Wägen anderer am selben Standort begutachtet hatte, erklärt, er habe genug.

Das Verwaltungsgericht Wien bestätigte den Konzessionsentzug: Der Mann habe die betroffene Kutsche inzwischen verkauft, er habe im Verfahren keinen Erledigungsanspruch mehr. Der Fiaker wandte ein, zuvor eine neue Kutsche gekauft zu haben. Der Verwaltungsgerichtshof (Ra 2015/03/0086) kippte das Urteil der Unterinstanz, weil der Kutscher nicht ausreichend gehört worden sei. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.02.2016)

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