Verbund-Chef blitzt bei Höchstgericht ab

Chief Executive Anzengruber of Austrian hydropower producer Verbund addresses a news conference in Vienna
Chief Executive Anzengruber of Austrian hydropower producer Verbund addresses a news conference in Vienna(c) REUTERS (HEINZ-PETER BADER)
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30.000-Euro-Strafe wegen Marktmanipulation bestätigt.

Wien. Verbund-Chef Wolfgang Anzengruber hat sich mit einem Zeitungsinterview einer Marktmanipulation schuldig gemacht. Das hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Die Finanzmarktaufsicht hatte Anzengruber 2014 mit einer Strafe von 30.000 Euro belegt; nach erfolglosen Beschwerden des Vorstandsvorsitzenden und des mit ihm haftenden Unternehmens beim Bundesverwaltungsgericht scheiterten Anzengruber und Verbund jetzt auch mit außerordentlichen Rechtsmitteln.

Ausstieg aus der Türkei

Anzengruber sagte im September 2012 in einem Interview, ein Ausstieg des Verbunds aus der Türkei sei „derzeit kein Thema“. Das war zu einer Zeit, als Anzengruber federführend mit dem deutschen Energieversorger E.ON über einen Asset-Swap verhandelte: E.ON sollte dem Verbund als Gegenleistung für dessen türkische Beteiligung Wasserkraftwerke in Bayern überlassen (was am 3. Dezember offiziell bekannt gegeben wurde). Anzengruber berichtete damals ausführlich dem Aufsichtsrat.

Die FMA beurteilte deshalb Anzengrubers öffentliche Aussagen als „falsch bzw. irreführend“. Vor dem VwGH versuchte der Manager, seine Worte durch andere Aussagen im Interview zu relativieren („wir sind kein Global Player“). Er zog die Kursrelevanz in Zweifel, und er warf die Frage auf, wie viel Zeit vergehen müsse, damit eine Momentaufnahme zu einem zunächst als unwahrscheinlich beurteilten, dann doch eingetretenen Ereignis keine Marktmanipulation ist. Der VwGH wies die Revision zurück (Ra 2015/02/0201). (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.03.2016)

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