Zubau: Ersatz nach der Ehe nicht fix

Wer auf dem Grundstück des Partners neue Gebäude errichtet, kann das nach der Scheidung nicht einfach abrechnen. Entscheidend ist das gesamte Ehevermögen.

Wien. Sie brachte in die Ehe ihre Liegenschaft ein, auf der auch die vom Paar genützte Wohnung stand. Er errichtete auf dem Grundstück weitere Zubauten wie etwa eine Garage, einen Geräteraum und einen studioartig ausgeführten Wohnbereich. Die Ehe ging in die Brüche. Und ein Streit entflammte um die Frage, ob und wie viel der Mann für seine Aufwendungen bekommt.

Rund 155.000Euro begehrte der Mann, davon 50.000 Euro für seine Arbeitsstunden. Die Frau hielt eine Ausgleichszahlung von nur 34.000 Euro für berechtigt. Was der Mann gemacht habe, weiche von der bewilligten Bauführung ab. Die Investitionen ihres Exmannes seien großteils sinnlos und mangelhaft gewesen, erklärte die Frau.

Das Bezirksgericht Feldbach bemaß die Ausgleichszahlung mit 100.000 Euro, errechnet aus dem Zeitwert, den Arbeitsleistungen des Mannes (mit 15 Euro pro Stunde bemessen), abzüglich einiger Punkte wie der Kosten für die Abänderung der Baubewilligung.

Das Grazer Landesgericht für Zivilrechtssachen erlegte der Frau nur eine Ausgleichszahlung von rund 49.000 Euro auf. Es bemaß die Wertsteigerung der Liegenschaft durch die Arbeiten während der Ehe mit 98.000 Euro. Diese müsse man im Verhältnis 1:1 aufteilen.

Sachen nicht allein betrachten

Der Oberste Gerichtshof (OGH) wandte ein, es reiche nicht, die Aufwendungen der Ehepartner bei nur einem bestimmten Gegenstand zu betrachten. Man habe jeglichen Beitrag der Eheleute zum ehelichen Vermögen zu beachten und nicht bloß den Beitrag zu jenen Sachen, die der Aufteilung unterliegen. Der OGH erinnerte daran, dass ein gleichwertiger Beitrag in der Ehe auch dann vorliegen kann, wenn der eine sein ganzes Geld für beständige Investitionen ausgibt und der andere für laufende Kosten wie Lebensmittel, Strom oder Kleider.

Die Höchstrichter verwiesen den Fall (1 Ob 245/15h) zurück ans Bezirksgericht. Es muss sich nun anschauen, inwiefern eine Forderung des Mannes für den Zubau gerecht ist, wenn man das gesamte Ehevermögen betrachtet. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.03.2016)

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