Frauen zu alt: Mann klagte Partnerbörse

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Vermittler muss beweisen, dass er Vorschläge versandte.

So gar nicht zufrieden war ein Mann mit den Leistungen, die ein Partnervermittler erbrachte. Stolze 7200 Euro hatte der Kunde gezahlt, dafür sollte der Vermittler ihm innerhalb von zwölf Monaten mindestens sechs Partnervorschläge liefern. Doch erstens habe er zu wenige Partnervorschläge bekommen. Und zweitens seien die ihm angepriesenen Frauen zu alt gewesen, befand der Mann.

Er habe nämlich gegenüber dem Partnervermittler als Vorlage für die von ihm ersehnte Partnerin das Foto einer etwa 30-jährigen Frau gezeigt, erklärte der Kunde vor Gericht. Tatsächlich seien die ihm vorgeschlagenen Damen aber 50 bzw. 67 Jahre alt gewesen, beschwerte sich der Mann, der selbst heuer den 79. Geburtstag feiert. Der Partnervermittler wandte ein, er habe die Äußerungen des Mannes, denen zufolge er eine 30 bis 40 Jahre jüngere Frau suche, für einen Witz gehalten. In der Vereinbarung habe der Kunde zudem unterschrieben, dass die für ihn auserwählten Damen bis 72 Jahre alt sein dürfen, es egal sei, ob sie rauchen, und auch die Haarfarbe keine Rolle spiele.

Vor Gericht forderte der Mann das gezahlte Geld zurück. Mit dem Argument, dass die Frauen zu alt seien, drang er nicht durch. Strittig blieb aber auch, ob der Mann überhaupt genug Partnervorschläge erhielt.

Klausel rechtswidrig

Bezirks- und Landesgericht Linz meinten, der Partnervermittler habe die Pflichten erfüllt. Es sei legitim, Vorschläge per Post zu versenden, ob sie ankommen, sei nicht entscheidend. Der Oberste Gerichtshof (3 Ob 1/16t) widersprach: Die Gefahr des Verlusts von per Post versandten Vorschlägen treffe die Partnervermittlung. Nicht berufen könne sich die Vermittlung zudem auf ihre – illegale – Klausel, laut der Kunden ihre Partnervorschläge extra anfordern müssten. Die Frage, ob der Mann nun wirklich sechs Vorschläge erhalten hat, darf nun wieder die Unterinstanz klären. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.04.2016)

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