"SP-Netzwerk", "Korruption": Strache scheitert vor OGH

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Vorwürfe des FP-Chefs gegen Echo Medienhaus sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Wien. Während in Deutschland der Prozess rund um Jan Böhmermanns „Schmähkritik“ und die Meinungsfreiheit noch bevorsteht (siehe oben), hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien ein Verfahren über die Grenzen der Meinungsfreiheit beendet: FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache darf demnach dem Echo Medienhaus nicht mehr vorwerfen, Teil eines SPÖ-Firmennetzwerks zu sein, in dem strukturelle Korruption betrieben wird. Das geht aus einer einstweiligen Verfügung hervor, die zu bekämpfen Strache nun in letzter Instanz misslungen ist (6 Ob 29/16g).

Strache hatte auf seiner Facebook-Seite eine Grafik über „Das SPÖ-Firmennetzwerk im roten Wien“ veröffentlicht, die unter anderem das Echo Medienhaus als indirekt im Eigentum der SPÖ Wien stehend gezeigt hatte. Neben der Grafik hatte Strache dazu aufgerufen, „die strukturelle Korruption endlich auch in Wien“ zu überwinden. Postings wie „Zum Kotzen“, „SPÖ=Mafia“ oder „Der Sauverein gehört aufgedeckt“ ließen nicht lang auf sich warten.

Nun hat das Echo Medienhaus (vertreten durch Vavrovsky Heine Marth), das mit zwölf Tochterunternehmen Zeitschriften herausgibt, Bücher verlegt und TV-Produktionen macht, zwar eine rote Vergangenheit, gehörte es doch bis 2013 der SPÖ. Dann wurde es allerdings von einem privaten Konsortium rund um Geschäftsführer Christian Pöttler – freilich einen Sozialdemokraten – gekauft. Dass die Partei nicht daran beteiligt ist, hätte Strache leicht dem Firmenbuch entnehmen können, meinte das Handelsgericht Wien.

Wie der OGH bestätigte, ist die Rede vom Teil eines SPÖ-Firmennetzwerks in Verbindung mit der strukturellen Korruption „zweifellos eine kreditschädigende Tatsachenbehauptung“; weil Strache dafür keinen Wahrheitsbeweis geliefert hat, kann er sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.05.2016)

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