Ständiger WC-Drang: Frau muss nicht mit Öffis fahren

(c) Clemens Fabry
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Verdauungsprobleme rechtfertigen Parkausweis für Behinderte.

Wien. Eine Wienerin, die wegen einer Krankheit Probleme mit der Verdauung hat, bekommt nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) doch noch einen Parkausweis für Menschen mit Behinderung. Die Unterinstanz hatte sie zuvor auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen: Die Frau könne dort ja zum Beispiel saugfähige Einmalhosen tragen, um das Schlimmste zu verhindern, wurde ihr empfohlen.

Die 22-jährige Frau hingegen schilderte, warum es für sie nicht zumutbar sei, öffentliche Verkehrsmittel zu benützen. Sie müsse 20 Mal pro Tag ein WC aufsuchen. In öffentlichen Verkehrsmitteln habe sie ständig Angst, die Toilette nicht mehr rechtzeitig zu erreichen. Ihre Durchfälle seien auch von einer gewissen Flatulenz begleitet. Selbst das vorinstanzliche Verwaltungsgericht hatte der Beschwerdeführerin einen „häufigen und imperativen Stuhlgang“ konstatiert.

Der VwGH (Ra 2016/11/0018) kam der Frau zu Hilfe. „Es ist geradezu offenkundig und bedarf keiner weiteren Erörterung, dass die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel bei diesem Krankheitsbild unzumutbar ist“, erklärten die Höchstrichter. Die von der Vorinstanz angesprochenen Einmalhosen würden bei einer derart schweren Ausprägung der Krankheit keine Alternative darstellen. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.05.2016)

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