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OGH-Urteil zu Musik-Downloads erteilt Filesharing freie Bahn

13.08.2009 | 15:33 |   (DiePresse.com)

Provider müssen Urheberrechts-Inhabern nicht preisgeben, wer hinter einer jeweiligen IP-Adresse steckt. Das Gericht widerspricht damit den Vorinstanzen und hebelt die Auskunftspflicht aus.

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Wer illegal kopierte Musiktitel aus dem Internet runterlädt, hat nach geltender Rechtslage wenig zu befürchten. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH) hervor (Geschäftszahl 4 Ob 41/09x). Die Höchstrichter hielten fest, dass ein Provider die Daten (Namen und Anschrift) der Benutzer nicht bekannt geben muss - auch wenn sie kopierte Musiktitel aus dem Internet heruntergeladen haben.

EU-Recht hat Vorrang

Der OGH widersprach damit den Vorinstanzen, die noch eine Auskunftspflicht gegeben sahen. Juristischer Hintergrund der aktuellen Entscheidung sind sich widersprechende Gesetzesstellen im österreichischen Urheberrechtsgesetz bzw. im Telekommunikationsgesetz. Der OGH betrachtete deswegen das höherrangige EU-Recht - und kam zum Schluss, dass aufgrund der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG keine Auskunftspflicht des Providers besteht. Die vorangegangenen Instanzen hatten noch dem Urheberrecht den Vorrang erteilt.

Austausch über Peer-to-Peer-Netzwerk

Bei dem Urteil ging es konkret um den Austausch von Musikdateien über Peer-to-Peer-Netzwerke (P2P). Dabei bauen User-PCs untereinander selbständig Verbindungen auf, über das Daten geschickt und ausgetauscht werden. Sucht ein Benutzer innerhalb dieses P2P-Netzes mit einem geeigneten Programm nach einem Musiktitel, holt es sich diesen von den jeweiligen PCs der anderen Teilnehmer des Netzwerkes.

(aich/db)

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30 Kommentare
 
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erfreulich und überraschend

dass das Grundrecht auf Datenschutz einmal Vorrang gegenüber Geldeswert erhält.

Re: erfreulich und überraschend

sie sagen es!

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kriminelle poster

bedenklich stimmt mich, dass die mehrzahl der poster hier die illegale weitergabe urheberrechtlich geschützter werke nicht einmal als kavaliersdelikt, sondern als angestammtes recht empfindet. entsprechend negativ werden hier auch filesharing-kritische einträge bewertet. ich halte das für sehr bedenklich. aber es ist offenbar so, dass im vermeintlich anonymen raum des netzes der biederste biedermann zum schnell zum cyberkriminellen wird. motto: den schaden soll die böse musikindustrie tragen, die urheber der werke sind mir wurscht. :((

Gast: Gastname Stern
15.08.2009 11:25
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Presse positioniert sich...

"erteilt Filesharing freie Bahn"...
"hebelt die Auskunftspflicht aus"...
"Wer illegal kopierte Musiktitel"...

Ach kommt schon. Wie konservativ muss eine Zeitung eigentlich sein, um sich mit solchen Phrasen auf die Seite des Rückstands zu stellen?

Die Musikindustrie ist an ihrer Lage selbst schuld...

...da sie den Onlinemarkt schlichtweg verschlafen und sich auf ihren Lorbeeren ausgeruht hat - nun müssen sie eben ihr Lehrgeld zahlen.

Erst nachdem sich die Musik über div. Filesharing netzwerke nahezu ein Jahrzehnt lang verbreitet haben, wurde es für nötig erachtet zu handeln. Was dann auch diverse 3. (!) Anbieter mehr oder weniger erfolgreich getan haben.

Ich bin selbst ein leidenschaftlicher iTunes User denn für gute Musik gibt man gerne Geld aus!

Zudem sind die Umsatzzahlen der Medienindustrie nachwievor beachtlich. Sie sind nur nicht mehr so astronomisch wie früher :) An das sollten sich manche schlichtweg gewöhnen und ihre Energie in gute Produktionen stecken, anstatt ein paar Flöhen nachzujagen.

Menschen die wirklich Fälschungen und der gleichen Anfertigen und damit Geld verdienen wollen sind hier natürlich nicht gemeint!

?? Welcher OGH! ????


Re: ?? Welcher OGH! ????

Der Oberste Gerichtshof???
Falls Sie nicht wissen was das ist:

http://www.ogh.gv.at/

Hier wird ihnen geholfen...

Antworten Antworten Gast: shadowzone
14.08.2009 14:09
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Re: Re: ?? Welcher OGH! ????

ich nehme an er meinte, ob Ö oder D ... oder hier liegt mangelnde politische bildung vor ;)

Antworten Antworten Antworten Gast: Gast
16.08.2009 12:01
0 0

Re: Re: Re: ?? Welcher OGH! ????

OGH in D = BGH :P

Re: Re: Re: Re: ?? Welcher OGH! ????

Danke ;)

Gast: Stefan
13.08.2009 19:36
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Das stimmt so nicht ganz

Es geht eigentlich nur darum, dass §87b UrhG keinen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch an Dritte begründet.

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Gut so

.

Gast: pecunia
13.08.2009 17:36
2 0

Provider müssen Urheberrechts-Inhabern nicht preisgeben

Nein, sie MÜSSEN nicht.

Aber es könnte sein, dass sie plötzlich WOLLEN, wenn hoher Kostenersatz geleistet wird. Sprich: Wenn die Kohle stimmt.

Antworten Gast: Jimador
13.08.2009 17:51
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Re: Provider müssen Urheberrechts-Inhabern nicht preisgeben

Ganz so einfach ist es auch wieder nicht: Wenn sie nicht MÜSSEN, sondern nur wollen, steht ihnen nämlich wieder das Datenschutzgesetz im Weg ...

Runterladen ist nicht illegal

Nach wie vor ist das Herunterladen von Musik in Österreich nicht illegal. Was illegal ist, ist das Bereitstellen, also der Upload. Das geschieht bei vielen Peer-to-Peer-Programmen automatisch (z. B: bei Torrents), aber nicht, wenn ich beispielsweise einen HTML Link zu einer Datei anklicke.
Hie gilt das Recht der Privatkopie und die Tatsache, dass ich ja nicht weiß, ob der Bereitsteller das Lied illegal erworben hat, oder nicht. (Kann und muss ich nicht wissen.)

Das verschweigt nur die Musikindustrie hierzulande mit größter Vorliebe.

Re: Runterladen nicht

das stimmt so weit. aber das recht auf privatkopie erlaubt es nicht, ein selbst erworbenes musikstück an einen unbekannten weiterzugeben. und genausowenig ist es erlaubt, ein musikstück, an dem man keine rechte hat, an irgendjemanden weiterzugeben.

Gast: Ing. Humer
13.08.2009 16:19
1 10

Einerseits positiv für die Geiz ist Geil Generation.

Aber in Wahrheit ist es schlicht und ergreifend Diebstahl. Der ganze Filesharing Wahn gipfelt auch in immer weniger guten Fachbüchern, da diese auch gratis gesaugt werden und so dem Autor samt Verleger das Einkommen existenzgefährdent gekürzt wird.

Google Books samt den Sharern wird die Literaturlandschaft drastisch verändern aber nicht zum guten.

Re: Einerseits positiv für die Geiz ist Geil Generation.

Da gabs einen Ing. Humer der wegen der Installation von M$ software auf von ihm vertriebenen Rechnern verurteilt wurde - Das sind sie sicher nicht? ;-) oder?

Des Weiteren: Das großer Abkassieren ist nur durch die Verwendung von Vervielfältigunstechnologien möglich.
Warum soll man aber den Mediengiganten erlauben, diese Technologien zu monopolisieren?
Die Presse gibts z.B. nur, weil die Drucker"presse" und die Lettern erfunden wurden. Die ganze Phono, Film, TV und Videoindustrie auch nur weils die Technologie gibt.
Warum sollte man Pertelsmann, Sory, Murdosch erlauben immer wieder abzukassieren?

Re: Einerseits positiv für die Geiz ist Geil Generation.

Wenn ich etwas 1:1 kopiere, wem habe ich dan was gestohlen?! Ich glaube, du checkst da sie Semantik des Wortes "stehlen" net wirklich...

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Re: Re: Einerseits positiv für die Geiz ist Geil Generation.

@ hl_1001
beim kopieren wird nicht gestohlen, das ist schon richtig. aber wer bezahlt dann eigentlich das essen und wohnen derer die die urheber der dateien sind.
ein oder zwei dateien, finde ich persönlich, sind nicht so arg. zum reinhöhren oder so aber kopiere ich mir die ganze werk finde ich das moralisch nicht in ordnung. ich für mich kaufe mir im laden (online oder real, egal) dann eben das werk, ab €8 (neu) bist dabei, günstiger auch 2nd hand.

Wer sagt, daß es einen gottgegebenen Anspruch

auf Essen und Wohnen gibt?

Wer sein Geschäftsmodell einzig auf imaterielle Güter aufbaut, macht unter Umständen etwas falsch.


Antworten Gast: 1234
13.08.2009 21:00
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Re: Einerseits positiv für die Geiz ist Geil Generation.

jo genau die armen verleger
habens schon einmal ein ein so genanntes "copyright transfer form" gesehen?
der autor hat genau nichts von einer veröffentlichung (ausser viel arbeit).
hier ein paar links um eine vorstellung von den preisen für fachliteratur zu bekommen.
http://www.dimdi.de/static/de/db/dbinfo/kl97.htm
http://www.springerlink.com
http://www.sciencedirect.com

keine "freie bahn für filesharing"

dieses urteil sagt nur, dass die provider diese information den medien-konzernen nicht geben MÜSSEN. ob sie DÜRFEN ist eine andere frage. und strafverfolgungsbehörden bekommen diese auskunft sowieso, durch die vorratsdatenspeicherung auch noch relativ lange nachher.

Antworten Gast: krätzn
13.08.2009 16:32
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Re: keine

es gibt keine vorratsdatenspeicherung in Ö derzeit, nur vorlagen

alles noch in arbeit --> freie bahn :D

Antworten Gast: MS Deutschland
13.08.2009 16:30
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Re: keine

Als Physiker sollten sie aber schon wissen, dass heutzutage die Datenpakete im Netz an verschiedenen Ort gespeichert sind (eher im Netz herumschwirren und mit einem Schlüssel zusammengesetzt werden können) und man gar nicht mehr sagen kann, wer überhaupt wirklich ein Werk am Rechner hat.

Weiters stehen die relevanten Großrechner längst nicht mehr in Ländern wo es ein Urheberrecht gibt. Würde das Gericht dümmlich härte zeigen, würde es damit in Wahrheit Länder wie den Iran unterstützen, wo dann praktisch zwangsläufig die Server hinverlegt würden, da es dort eben kein Urheberreht gibt.

Uns so ganz ganz nebenei ist der DOWNLOAD immer erlaubt. Die Urheberrechtsmafia hat MOMENTAN noch Kaperbriefe die es ihr zumindest noch theoretisch ermöglichen Menschen auszubeuten, die andere ihre Filme- und Musikstücke anhören lassen.

Der OGH sollte mal auch die Leerabgeltung der Urheberrechtsmafia, die ja ein Teil der SPÖVP-Medienmafia ist, mit Hilfe derer sich die SPÖVP-Bonzen durch gezieltes Verbreiten von Lügen an der Macht halten, was eigentlich Wahlbetrug ist, hinterfragen.

Wozu soll man eine Leerabgeltung für Urlaubsfotos und Videos an die Urherberrechtsmafia zahlen müssen, wenn man dann sowieso erst wieder nicht die Produkte an denen die Urheberrechtsmafia fragwürdige Rechte geltend macht, frei auf den Rechner laden dürfte.

Re: Re: keine

das sind technisch-juristische spitzfindigkeiten. ein richter wird immer die absicht hinterfragen, und die ist zweifelsfrei, sich eine komplette kopie herunterzuladen. dh im moment des abschlusses des downloads wird eine komplette kopie angeboten. und das ist zweifelsohne strafbar.

was das mit dem standort des bittorrent-trackers zu tun haben soll, verstehe ich nicht.

ja, die leermedien-abgeltung sollte hinterfragt werden, ebenso das ausufern des urheberrechts. und weiters sollten die falschaussagen der medien-konzerne verboten werden, die urheberrechtsverletzungen als raub und mord darzustellen versuchen.

 
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