Juridicum plant BWL-Masterstudium

(c) Clemens Fabry
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Wiener Jus-Fakultät möchte Absolventen ein Zusatzstudium in Betriebswirtschaftslehre anbieten. Und den juristischen Studienplan adaptieren, sagt Dekan Oberhammer.

Wien. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien will ihr Studienangebot ausweiten. Zusammen mit der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wollen die Juristen ihren Absolventen ein Masterstudium in Betriebswirtschaftslehre (BWL) oder Internationaler BWL anbieten. „Wir führen seit längerer Zeit Gespräche mit unseren Ökonomen, und sie nähern sich einer Lösung“, sagt Paul Oberhammer, Professor für Zivilverfahrensrecht und Dekan der Jus-Fakultät der Universität Wien.

„Eine hochwertige Qualifikation als Betriebswirt für Magister der Rechtswissenschaften wäre extrem attraktiv“, sagt Oberhammer zur „Presse“. Er hofft, dass das Aufbaustudium schon ab dem Wintersemester 2017/18 angeboten werden kann. Es wird voraussichtlich drei Semester dauern, aber auch darüber ist man noch im Gespräch mit Michaela-Maria Schaffhauser-Linzatti, Professorin am Institut für BWL der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

Gegen eine Umstellung des Jusstudiums auf die Bologna-Architektur – gegliedert in Bachelor und Master – hat sich die Fakultät zwar gewehrt. Der neue Master soll aber nach dem Bologna-Muster auf dem Magister aufbauen. Ob die Juristen, die in ihrem Studium nur begrenzt mit Wirtschaft zu tun haben, den Master schaffen werden? „Das Jusstudium ist anspruchsvoll. Wer es bis zum Magister geschafft hat, kann auch den Master in BWL draufsetzen“, meint Oberhammer. „Das sind Leute, die viel können, sie müssen dann eben ins Rechnerische reingehen.“ Schon bisher gebe es einige Absolventen, die im Ausland einen MBA machten, also einen Master of Business Administration – nur sei das noch anstrengender. Und, wie man hinzufügen kann, teurer: Das Masterstudium in Wien soll nämlich kostenlos sein.

Mit Herbst 2017 soll auch der Studienplan im Diplomstudium modifiziert werden: Die bisherigen Pflichtübungen im zweiten und dritten Abschnitt werden in freiwillige Lehrveranstaltungen zur Prüfungsvorbereitung umgewandelt. Warum, das erklärt Oberhammer so: Es habe sich herausgestellt, dass für die Studierenden der Abstand zwischen den Pflichtübungen und den Prüfungen im selben Fach häufig zu groß sei. Denn viele Studierende neigten dazu, zu Beginn eines neuen Abschnitts zuerst einmal die Pflichtübungsscheine zu sammeln, bevor sie dann zwei bis vier Semester später zur Prüfung im selben Fall antreten. „Der Vorbereitungswert für die Prüfung geht damit gegen null“, sagt Oberhammer.

Mehr Eigenverantwortung

Nach dem neuen Konzept sollen die Studierenden direkt zur Vorbereitung auf die Prüfungen diejenigen Übungen besuchen, die sie für richtig halten. Oberhammer erhofft sich daraus einerseits eine „Studienzeitverkürzung ohne Qualitätsverlust“, andererseits aber auch eine Stärkung der Eigenverantwortung der Studierenden. „Wir wollen ein erwachsenengerechtes Studieren“, so Oberhammer.

Angenehmer Nebeneffekt für die Lehrenden: Es werden, wie Oberhammer bestätigt, „tendenziell weniger Plätze in den Übungen benötigt werden – eine gewisse Entlastung, aber nichts Großartiges“. Immerhin fällt aber die Korrektur unzähliger schriftlicher Arbeiten weg, denn Leistungsfeststellungen soll es in den neuen freiwilligen Übungen keine geben (bloß im ersten Abschnitt bleibt es bei den Pflichtveranstaltungen). Wer allerdings eine Klausur zur Selbstkontrolle schreiben wolle, werde diese auch korrigiert bekommen.

Und noch eine kleine Änderung: Die drei wirtschaftlichen Fächer Bilanzrecht, BWL und Finanzwissenschaften werden zu einer Prüfung zusammengefasst.

ZUR PERSON

Paul Oberhammer, 1965 in Innsbruck geboren, ist seit 2011 Professor für Zivilverfahrensrecht an der Uni Wien. Zuvor hat er unter anderem in Zürich und München gelehrt. Seit Oktober 2014 ist er Dekan der Jus-Fakultät. Er ist auch als Schiedsrichter in internationalen Wirtschaftsschiedsverfahren tätig. [ C. Fabry ]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.06.2016)

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