Auch Anwalt braucht Rechtsmittel-Info

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Der Verwaltungsgerichtshof billigt eine Wiedereinsetzung nach einem Fehler am Landesgericht Linz.

Wien. Versäumt eine Verfahrenspartei eine Rechtsmittelfrist, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen: unter anderem dann, wenn die missliebige Entscheidung keine Rechtsmittelbelehrung enthalten hat. Wie der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden hat, gilt dies auch dann, wenn der Betroffene Rechtsanwalt ist und daher eigentlich über die Rechtsmittelmöglichkeiten Bescheid wissen müsste (Ra 2016/16/0038).

Der VwGH hat deshalb die Wiedereinsetzung eines Anwalts durch das Bundesverwaltungsgericht gebilligt; der Jurist hatte gegen einen Mandatsbescheid des Landesgerichts Linz über Verfahrenskosten statt einer Vorstellung ans Landesgericht eine Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht erhoben. Die Präsidentin des LG kämpfte gegen die Wiedereinsetzung per Revision an: ohne Erfolg. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.08.2016)

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