Rechtsdatenbank, die lernen kann

(c) BilderBox - Erwin Wodicka
  • Drucken

Ausgehend von einem EU-Projekt haben zwei Salzburger ein Unternehmen gegründet, das eine intelligente Datenbank mit Rechtsinformation anbietet.

Wien/Salzburg. In Österreich gilt ein Verbot des Spammings, des unerbetenen Verschickens von massenhaft Werbemails. Aber wo findet man das Verbot im österreichischen Recht? Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), eine vollständige, tagesaktuelle Sammlung des österreichischen Bundes- und Landesrechts (sowie von Teilen der Judikatur) hilft nicht weiter: Die Wörter Spam oder Spamming kommen darin einfach nicht vor.

Dieses Manko war einer der Gründe für Clemens Wass, über eine Verbesserung des Zugangs zum Recht nachzudenken. Der Salzburger Jurist und Ökonom hat zusammen mit dem Techniker Christian Sageder eine Datenbank entwickelt, die auf die reichhaltigen öffentlich zugänglichen Normensammlungen zurückgreift, diese jedoch mit zusätzlichen Informationen versieht oder versehen lässt; die Nutzer können ihre Beiträge wahlweise mit Kollegen oder der Allgemeinheit teilen, sodass die Datenbank dazulernt.

So genügt es, wenn jemand in der Community § 107 Telekommunikationsgesetz mit den Schlagwörtern Spam oder Spamming versieht, und schon findet man sich leichter zurecht. „In der Früh ist das System gleich ,dumm‘ wie die Datengrundlage, am Nachmittag ist es schon besser“, sagt Wass im Gespräch mit der „Presse“. Nach Open Data, wo Österreich mit seinen Rechtsdaten beispielgebend ist, macht sich auch die Open Innovation in der Juristerei breit.

Denn die lernende Rechtsdatenbank wird nicht nur inhaltlich stetig angereichert; sie bekommt auch technisch ständig zusätzliche Features: So können dreierlei Textmarkierungen geteilt werden, sodass auch andere sich auf einen Blick orientieren können. Oder: Juristen können für sie relevante Normen in einem Portfolio zusammenstellen und sich automatisch über Neuerungen informieren lassen.

Ausgehend von einem geförderten EU-Projekt haben Wass und Sageder die Openlaws GmbH gegründet, die ihre IT-Lösungen vor allem Unternehmen anbietet. Ein verlässliches Wissen über den aktuellen Rechtsbestand (zunächst: Österreich, Deutschland, EU) ist ja Grundvoraussetzung, um Compliance zu gewährleisten. Ein Referenzkunde ist ein internationaler Elektronikkonzern; Wass und Sageder haben auch die mobile RIS-App entwickelt, die gerade vor ihrer vierten Version steht. (kom)

Web:www.ris.gv.at; www.openlaws.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.09.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.